Die Künstlersozialkasse bietet regelmäßig Onlineseminare über die Künstlersozialversicherung und Künstlersozialabgabe an, mit der Möglichkeit, im Anschluss Fragen zu stellen.
Das nrw landesbuero tanz und andere Landesbüros haben sich mit der Kanzlei Laaser zur Erstellung von kommentierten Musterverträgen zusammengeschlossen. Momentan sind folgende Verträge (überwiegend auch als englische Version) vorhanden: Bühnenbild, Choreografie, Darstellende Künste, Film, Puppenspiel, Regie, Tanz, (jeweils inkl. Wiederaufnahme) sowie zu Datenschutz, Gastspiel, Koproduktion, Onlineverwertung, Produktionsleitung, Wiederaufnahme und einen Mustervertrag für künstlerische und nicht-künstlerische Leistungen. Weitere folgen perspektivisch. Tanzschaffende aus NRW können diese bei uns anfordern unter: nrw(at)landesbuerotanz.de.
Auch touring artists bietet kommentierte Musterverträge für den Bereich Darstellende Kunst an.
Touring Artists versammelt zahlreiche Checklisten und Handreichungen anderer Organisationen zu Themen wie Visa, Sozialversicherung, KSK, Urheberrecht, Steuern, Zoll. Performing for Future listet Handreichungen zum Thema Nachhaltigkeit in der Kultur auf.
Im Rahmen von Systemcheck nimmt das Themendossier Wer kümmert sich? Soziale Absicherungsoptionen und -hürden für hybrid arbeitende Künstler*innen, konzipiert von ensemble-netzwerk, die gegenwärtige Situation von hybrid arbeitenden Künstler:innen genauer unter die Lupe, vor allem in Bezug auf Arbeitslosigkeit, Rente und Altersvorsorge. Systemcheck ist ein Projekt des Bundesverbandes Freie Darstellende Künste.
GbR, Verein oder GmbH? Welche Rechtsform ist für das Arbeiten als Kollektiv, als Kompanie, als Einzelunternehmer:in sinnvoll? Der Campus Freie Darstellende Künste des Bundesverbands Freie Darstellende Künste stellt die einzelnen Rechtsformen vor und erläutert die Unterschiede zwischen Selbstständigen und Angestellten.
Der Campus Freie Darstellende Künste des Bundesverbands Freie Darstellende Künste versammelt als übersichtlich strukturierte Wissensplattform mit Downloads, Podcasts und Filmen Informationen rund um die Arbeit in den freien darstellenden Künsten und widmet sich Fragen zu Steuern, KSK, Recht und Versicherung.
Der Bundesverband Freie Darstellende Künste hat im Oktober 2022 beschlossen, die seit 2017 nicht mehr angepasste Empfehlung einer Honoraruntergrenze im Bereich der freien darstellenden Künste entsprechend der Erhöhung des Tarifvertrages Normalvertrag Bühne anzupassen. Für Berufsgruppen mit Versicherungspflicht in der Künstlersozialkasse werden folgende Untergrenzen empfohlen: pro Monat 3.100 Euro (3.600 Euro für Berufsgruppen ohne KSK), pro Probentag 140 Euro (165 Euro) und pro Vorstellung 310 Euro (360 Euro).
Die Kommission für faire Vergütung für selbstständige Künstlerinnen und Künstler der Kulturministerkonferenz legte im Oktober 2022 eine Honorarmatrix-Struktur zur fairen Vergütung selbstständiger Künstler:innen vor. Die Matrix soll den einzelnen Ländern als Grundlage dienen, ihre Honorarempfehlungen konkret auszugestalten.
Der Landesverband der Freien Theater in Sachsen liefert eine Berechnungshilfe (von Oktober 2020). Kultur Management Network widmet eine ganze Magazinausgabe dem Honorar und gibt Tipps für die Berechnung von Stundensätzen für Selbstständige.
Der Steuerberater des nrw landesbuero tanz empfiehlt diese Onlinesteuerberatungen: Deutsche Steuerberatungshotline und yourXpert
Auf ihrer Website bietet die Berliner auf die Kunstszene spezialisierte Kanzlei Laaser kompakte Informationen zu u. a. Umsatzsteuer, Vertrags- und Arbeitsrecht sowie Ausländersteuer. Seit 2020 wird übrigens die Kleinunternehmerregelung von 17.500 auf 22.000 Euro des Vorjahresumsatz angehoben und gilt damit rückwirkend für das Jahr 2019. Theaterrecht heißt das Handbuch für Theatermacher von Christoph Nix, das 2019 bei Theater der Zeit erschienen ist.
Der Landesverband Freie Theater in Niedersachsen informiert in seiner Fibel für Freies Theater auf Deutsch, Englisch und Arabisch zu unterschiedlichen Themen wie Rechtliche Grundlagen, Kommunikation, Kosten- und Finanzierungsplan und Mustervertrag und das Bayerische Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat liefert Steuertipps für Künstler:innen sowie für Vereine. touring artists liefert Informationen zu aktuellen Gesetzesänderungen.
Bevor man sich dazu entscheidet als freie:r Künstler:in zu arbeiten, sollte man sich bestenfalls über Rechts- und Versicherungsfragen informieren. Verschiedene Broschüren geben Antworten zu u. a. Existenzgründung, Freiberuflichkeit, Künstlersozialkasse, freiwillige Versicherung bei der Versorgungsanstalt der deutschen Bühnen und zu den drängendsten Fragen.
All about Berlin provides detailed information on their website, Touring Artists informiert ebenfalls detailliert auf Deutsch und Englisch und bietet Checklisten zu grenzüberschreitenden Tätigkeiten an.
Gemeinsam mit Touring Artists hat die Berliner Rechtsanwalskanzlei Laaser den Leitfaden zur Quellensteuer überarbeitet: Wann fällt die Quellensteuer an, welche Befreiungsmöglichkeiten gibt es? Die relevanten Themen werden darin behandelt und können als PDF hier heruntergeladen werden.
Der Deutsche Bundestag hat am 2. Juli 2020 das Gesetz zur Grundrente verabschiedet. Das ist ein wichtiger Schritt für eine höhere Rentenzahlung an im Kultur- und Medienbereich Beschäftigte, der sich auch auf die Aussichten von Tanzschaffenden in Bezug auf eine Alterssicherung positiv auswirkt. Die Allianz der Freien Künste fordert faire Zugangsbedingungen zur Grundrente für freischaffende Künstler:innen und weist darauf hin, dass aktuell rund 20.000 von ihnen durch das Raster fallen, obwohl sie die geforderten Versicherungsjahre vorweisen können.
Seit dem 1. Januar 2020 gilt: Wenn bei Vereinen – auch wenn sie gemeinnützig sind – elektronische Registrierkassen zum Einsatz kommen, muss jede:r Kund:in einen ausgedruckten Bon erhalten. Für offene Ladenkassen (das sind alle nicht elektronischen Barkassen) gibt es keine Belegausgabepflicht.
touring artists gibt anschauliche Definitionen über die verschiedenen Formen von Arbeitnehmer:innen im deutschen Kulturbereich: befristete und unbefristete Arbeitsverträge, geringfügige und kurzfristige Beschäftigung, Teilzeitarbeit, untätig Beschäftigte, Mindestlohn.
Einen Überblick über die Unterscheidung zwischen selbstständiger und nichtselbstständiger Tätigkeit geben touring artists, Performing Arts Programm Berlin und die Rentenversicherung.
Die Berliner Kanzlei Laaser hat gemeinsam mit der Agentur für fast Alles ein Gutachten zu der Frage erstellt, ob und wann Fördergelder von Künstler:innen umsatzsteuerpflichtig sind. Neben Beispielen aus der Praxis wird auch ein Musterschreiben, das für Fragen an das Finanzamt verwendet werden kann, zur Verfügung gestellt.
Bundesweite Tanzbüros und weitere Informationsstellen zu Tanz findet ihr unter landesbuerotanz.de/beraten.