Förderkompass

Wo finde ich die passende Förderung für mein Projekt?

Mit dieser Sammlung versuchen wir euch einen Überblick über Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten für Tanzprojekte in NRW und überregional zu geben. Da sich stetig Förderprogramme und Fristen ändern, empfehlen wir die weitere Recherche auf den jeweiligen Webseiten. Natürlich werden die Daten regelmäßig aktualisiert, sämtliche Angaben und Fristen sind jedoch ohne Gewähr. Fehlt eine Förderung? Dann freuen wir uns über eine Nachricht an nrw(at)landesbuerotanz.de.

Eine chronologische Auflistung zu Förderungen wäre hilfreich? Schaut mal im Förderkalender. Fördermöglichkeiten in der Tanzvermittlung findet ihr bei vermitteln. Tipps zu Anträgen findet ihr in der Infothek.

Künstlerische Produktion und Strukturen

Stadt Bonn
Die Bundesstadt Bonn fördert Projekte aus den Bereichen Musik, Theater, Tanz, Bildende Kunst, Literatur, Film/Video und Rock- und Popkultur sowie wie Projekte aus den vorstehend genannten Bereichen für Kinder und Jugendliche.

Antragsfrist: 30. Juni und 31. Dezember
bonn.de

Stadt Düsseldorf
Das Kulturamt fördert Neuproduktionen freier Tanz- und Theatergruppen. Die Anträge werden zuerst im Beirat für Tanz und Theater beraten. Der Kulturausschuss entscheidet nach Empfehlung abschließend über die Anträge.

Antragsfristen: 1. April und 1. September
duesseldorf.de

Stadt Essen
Mit seiner Projektförderung verfolgt das Kulturbüro Essen die Absicht, Kulturprojekten von gesamtstädtischer oder regionaler Bedeutung den Weg in die Öffentlichkeit zu ebnen.

Antragsfristen: 31. März und 30. September
essen.de

Stadt Köln
Mit dem Förderprogramm Kultur Freie Szene fördert die Stadt Köln professionelle Künstler:innen, Künstlergruppen, freie Institutionen und Initiativen, die sich mit einem öffentlichen Kulturangebot an Kölner Bürger:innen richten.

Tanzproduktionen: Beantragt werden kann ein Zuschuss zu den Kosten der Produktion eines Tanzstücks, eines Festivals, einer Programmreihe oder einer städteübergreifenden Koproduktion. Antragsfrist: 30. September stadt-koeln.de/...kulturfoerderung/tanz

Produktionsförderung für große Bühnen: Das Kulturamt und die Oper Köln führen eine gemeinsame Ausschreibung durch, die sich an Kölner Tanzproduzent:innen zur Erstellung einer Bühnenproduktion richtet, die für die Präsentation auf einer großen Bühne geeignet ist. Derzeit keine Antragsfrist. stadt-koeln.de/...kulturfoerderung/tanz

Stadt Wuppertal
Beim Kulturbüro der Stadt Wuppertal können Projekte im Rahmen der Förderlinien Allgemeine Projektförderung, Fonds für Kunst und Kultur sowie Bergischer Kulturfonds beantragt werden.

Antragsfristen: 31. März und 30. September
wuppertal.de

Stadt Düsseldorf
In einem dreijährigen Rhythmus vergibt das Kulturamt die Konzeptförderung für freie Gruppen. Kriterien sind insbesondere ein erkennbares Entwicklungspotenzial zur weiteren Ausbildung des künstlerischen Profils sowie der Nachweis von Partnern. Förderberechtigt sind Einzelkünstler:innen sowie freie Gruppen, die in Düsseldorf wirken und mindestens drei Produktionskostenzuschüsse von der Landeshauptstadt Düsseldorf erhalten haben.

Antragsfrist für die Periode 2025 - 2027: 1. September 2024
duesseldorf.de

Stadt Köln
Bei der vierjährigen Projektförderung / Konzeptionsförderung werden Kompanien mit Arbeitsschwerpunkt in Köln strukturell unterstützt. Sie sollten (über-)regional sichtbar und vernetzt sein und bereits über eine professionelle Organisationsstruktur verfügen.

Antragsfrist für die Periode 2025 - 2028: 19. April 2024
stadt-koeln.de

RheinEnergie Stiftung Kultur
Gefördert werden Projekte und Aktivitäten von gemeinnützigen Institutionen und Unternehmensformen, die ihren Sitz im Versorgungsgebiet der RheinEnergie haben. Vorausgesetzt die Projekte sind innovativ oder haben Modellcharakter. Eine Förderung von Einzelpersonen ist nicht möglich.

Antragsfristen: 28. Februar und 31. August
rheinenergiestiftung.de

Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes NRW
Mit der allgemeinen Projektförderung aus Mitteln des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen fördert das NRW Landesbüro Freie Darstellende Künste jährlich herausragende Projekte der Freien Darstellenden und Performativen Künste in NRW.

Bewerbungsfristen: 15. Mai und 15. November
nrw-lfdk.de

Kunststiftung NRW
Mit den Allgemeinen Vorhaben fördert die Kunststiftung NRW herausragende, darunter spartenübergreifende Projekte von hoher künstlerischer Qualität, programmatische Besonderheiten und innovative Konzepte.

Antragsfristen: 30. Juni und 30. November
kunststiftungnrw.de

NRW KULTURsekretariat
Digitale Performance: Durch dieses Förderprogramm werden seit 2015 vor allem Performances unterstützt, die künstlerisch mit digitalen Mitteln arbeiten. Die Höchstfördersumme beträgt bis zu 8.000 Euro. Aufgrund des wachsenden Interesses an dieser Förderlinie wird das Programm 2019 weiter ausgebaut. Es gibt keine Antragsfrist.

Interventionen im Stadtraum: Dieses Förderprogramm dient der Stärkung und Sichtbarmachung von Kunstakteur:innen und lokalen Kulturszenen. Die Förderhöchstsumme liegt bei 10.000 Euro. Antragsfähig sind sowohl qualifizierte und/oder projekterfahrene Künstler:innen, als auch lokale Initiativen und Institutionen – jeweils in Verbindung miteinander. Voraussetzung ist die Empfehlung des lokalen Kulturamtes oder -büros.

Kooperierte Projekte: Unabhängig vom Genre werden städteübergreifende Veranstaltungen und Vorhaben gefördert, die von mindestens zwei Mitgliedsstädten bzw. ihren öffentlich geförderten Institutionen gemeinsam unterstützt werden. Dieses Programm bildet eine bewährte Grundlage zur langfristigen und nachhaltigen Weiterentwicklung erfolgreicher Programmansätze.Die Fördermittel hier sind in den letzten Jahren kontinuierlich erhöht worden.

Projektförderung: Anträge sind über das ausgefüllte Antragsformular per Post einzureichen.

Keine Antragsfristen. Anträge für das Folgejahr werden ab September jeden Jahres entgegengenommen.
nrw-kultur.de

Soziokultur NRW
Allgemeine Projektförderung und Transkultur: Gefördert werden an gesellschaftlichen Fragen orientierte kulturelle Projekte, die zwischen die Raster an klassische Genres orientierter Kulturförderung fallen. Die transkulturelle Projektarbeit ist ein Schwerpunkt.

Antragsfrist: 15. Mai 2024
soziokultur-nrw.de

Kultursekretariat Gütersloh
In den Bespieltheatern der Mitgliedsstädte des Kultursekretariats Gütersloh können ausgewählte zeitgenössische Tanzproduktionen für ein Touring gefördert werden. Eine Projektgruppe wählt besondere Tanzproduktionen für mehrere Bühnengrößen aus. Informationen für Tanzschaffende zur Aufnahme in den Spielzeitkatalog.

Keine Antragsfrist
kultursekretariat.de

Spitzen- und Exzellenzförderung
siehe landesbuerotanz.de/...spitzenfoerderung-tanz

Mittelzentrenförderung Tanz / Performance
siehe landesbuerotanz.de/...mittelzentren

Konzeptionsförderung
Das Kulturministerium des Landes NRW vergibt diese strukturelle Förderung alle drei Jahre in Höhe von bis zu 40.000 Euro jährlich an kontinuierlich in NRW arbeitende Künstler:innen und Kompanien der Freien Darstellenden Künste. Diese Kompanien erhalten seit 2023 eine Konzeptionsförderung.

Derzeit keine Bewerbungsfrist.
mkw.nrw

Fonds Darstellende Künste
Produktionsförderung: Gefördert werden künstlerische Arbeitsprozesse, in deren Mittelpunkt ein neues Produktionsvorhaben in den Freien Darstellenden Künsten steht, und die in der Regel mit einer Premiere und zeitnah daran anschließenden Aufführungen abschließen. Antragsfrist: 2. September 2024

Konzeptionsförderung: Die dreijährige Förderung dient dazu, herausragende Ansätze der Darstellenden Künste bundesweit hervorzuheben und einem größeren Publikum zugänglich zu machen. Antragsfrist: 5. Februar 2024

fonds-daku.de

Joint Adventures / Nationales Performance Netz (NPN)
Koproduktionsförderung Tanz: Unterstützung nationaler und internationaler Koproduktionen im Bereich des zeitgenössischen Tanzes. Ziel ist es, die Mobilität, den Austausch und die Kooperation zwischen Künstler:innen, Veranstalter:innen und
Produzent:innen zu unterstützen. Die Förderung setzt voraus, dass mindestens zwei
Partner:innen miteinander kooperieren und ein Part aus einem deutschen Bundesland mit einem Part aus einem anderen Bundesland oder aus dem Ausland kooperiert. Antragsfristen: 31. Januar (1. Vergabe) / 15. April (2. Vergabe nur unter Vorbehalt aufgrund begrenzter Mittel)

Impulsförderung: Im Rahmen der beiden nationalen Gastspielförderungen des NPN startet ein neues Impulsförderungsmodell, das bundesländerübergreifende Kooperationen unterstützt, um Entwicklungspotenziale in der Tanz- und Theaterszene zu ermöglichen. Es soll vor allem den Austausch zwischen Regionen fördern, in denen Strukturen zum qualitativen Erhalt der lokalen Szenen fehlen sowie lokale Künstler:innen und Veranstalter stärken. Förderbereiche sind: Residenzen, Austauschformate, Forschung und Veranstaltungen. Antragsfrist: 1. März
jointadventures.net

Fonds Soziokultur
Allgemeine Projektförderung: Gefördert werden zeitlich befristete Projekte, in denen neue Angebots- und Aktionsformen erprobt werden. Sie sollten Modellcharakter besitzen und beispielhaft sein für andere soziokulturelle Akteure und Einrichtungen. Antragsfristen: 2. Mai / 2. November

U25 - Richtung: Junge Kulturinitiativen
Das Förderprogramm richtet sich an Jugendliche zwischen 18 und 25 Jahren, die eigene Projektideen im soziokulturellen Praxisfeld entwickeln und umsetzen möchten. Antragsfristen: Anträge können zweimal im Jahr (2. April bis 2. Mai und 2. Oktober bis 2. November) über das Online-Portal eingereicht werden.

Jonge Kunst: Der Fonds Soziokultur (Bonn) und der Fonds voor Cultuurparticipatie (Utrecht) möchten die grenzüberschreitende Zusammenarbeit von deutschen und niederländischen Kulturinitiativen und Kultureinrichtungen fördern. Aktuell keine Einreichungen möglich.
fonds-soziokultur.de

Kulturstiftung des Bundes
Allgemeine Projektförderung:
Kulturschaffende können zwei Mal im Jahr Fördergelder für Projekte aus allen künstlerischen Sparten beantragen. Die Förderung zeichnet sich dadurch aus, dass sie nicht auf die Förderung einer bestimmten Sparte oder eines bestimmten Themas festgelegt ist. Es sind große, innovative Projekte im internationalen Kontext, die hier berücksichtigt werden können. Antragsfrist: 31. Januar und 31. Juli kulturstiftung-des-bundes.de.../projektfoerderung

TANZLAND - Fonds für Gastspielkooperationen: Bei Tanzland geht es darum, die Vielfalt des zeitgenössischen Tanzes, die sich in der Arbeit von mehr als 60 Ensembles an Stadt- und Staatstheatern sowie von freien Kompanien zeigt, auch jenseits der etablierten Tanzzentren zu präsentieren: mit Gastspielen von Tanzensembles in Gastspielhäusern außerhalb der Metropolen. Aktuell keine Antragsfrist. kulturstiftung-des-bundes.de.../tanzland

Zero – Klimaneutrale Kunst- und Kulturprojekte: Das Förderprogramm mit dem Namen "Zero" ist zur Klimaneutralität bei Kulturprojekten aufgelegt und stellt bis 2025 insgesamt 4 Mio. Euro zur Verfügung. Kultureinrichtungen verschiedener Sparten können sich an dieser bundesweiten Nachhaltigkeitsinitiative beteiligen. Online-Beratungen für alle Interessierten werden angeboten. Aktuell keine Antragsfrist. kulturstiftung-des-bundes.de.../zero

Förderung mit regionalem Schwerpunkt

Regionales Kultur Programm
Das Regionale Kultur Programm fördert vorrangig Projekte und ­Maßnahmen, die das erarbeitete Kulturprofil der Kulturregion mittragen. Antragsberechtigt sind Kreise und Kommunen, Kultureinrichtungen jeglicher Größe, Vereine oder auch Einzelpersonen.

Antragsfrist: 30. September
regionaleskulturprogrammnrw.de

Stiftung der Sparda-Bank West​
Die Stiftung der Sparda-Bank West fördert gemeinnützige Projekte und Institutionen aus den Bereichen Kunst, Kultur und Soziales innerhalb des Geschäftsgebiets der Bank in fast ganz Nordrhein-Westfalen.

Anträge können kontinuierlich eingereicht werden.
stiftung-sparda-west.de

Landschaftsverband Rheinland (LVR)
Die regionale Kulturförderung dient dazu, die Vielfalt und Nachhaltigkeit des kulturellen Angebotes im Rheinland zu stärken und zu bewahren, sowie weithin wahrnehmbar und erlebbar zu machen. In diesem Rahmen werden sowohl eigene als auch kulturelle Projekte finanziell unterstützt.

Meldefrist bei den zuständigen Kreisen bzw. Kreisstädten: 28./29. Februar
Antragsfrist: 31. März
lvr.de

LWL-Kulturfonds
Der LWL-Kulturfonds fördert jedes Jahr spartenübergreifend Kulturprojekte und Publikationen. Die maximale Fördersumme liegt für Projekte bei 10.000 Euro und für Publikationen bei 2.500 Euro. Verbände, eingetragene Vereine, gemeinnützige Gesellschaften, Initiativen, Privatpersonen oder Einrichtungen in Westfalen-Lippe können ihre Anträge für 2024 einreichen.

Eine Antragsfrist gibt es nicht.
lwl-kultur.de

LWL-Kulturstiftung
Ein besonderes Augenmerk der Fördertätigkeit liegt auf qualitativ hochwertigen, spartenübergreifenden und überörtlichen Projekten mit klarem Bezug zu und deutlicher Relevanz für Westfalen. Der Schwerpunkt im Jahr 2024 bezieht sich auf "1250 Jahre Westfalen". Für Projekte, die ab Juni 2024 umgesetzt werden, können Förderanträge nun gestellt werden. Über die eingegangenen Anträge entscheidet das Kuratorium voraussichtlich im Mai 2024.

Antragsfrist: 29. Februar 2024
lwl-kulturstiftung.de

Neue Künste Ruhr
Diese Projektförderung soll junge Kunstformen wie Urban Arts, Digitale Künste und Neuer Zirkus fest im Ruhrgebiet verankern. Ein beantragtes Projekt kann maximal zwei Jahre dauern. Personen oder Organisationen, die einen Antrag stellen, müssen ihren Arbeitsschwerpunkt oder Geschäfts-/Wohnsitz im Ruhrgebiet haben. Vor allem Berufseinsteiger:innen sind eingeladen, sich zu bewerben.

Antragsfrist: 14. Juni 2024
neuekuensteruhr.de

Regionalverband Ruhr (RVR)
Die Förderung kann für alle Sparten und Bereiche der regionalen Kultur gewährt werden, um Kooperationsprojekte sowie identitätsstiftende wie strukturbildende Gemeinschaftsprojekte der freien Kulturträger im Ruhrgebiet zu stärken.

Antragsfrist: 1. September 2024
metropoleruhr.de

Brost-Stiftung
Die Brost-Stiftung fördert im Ruhrgebiet wissensbasierte, konzeptionsstarke und zukunftsweisende Projekte in den Bereichen Kunst und Kultur, Jugend- und Altenhilfe, Volks- und Berufsbildung sowie mildtätige Maßnahmen.

Anträge können kontinuierlich eingereicht werden.
broststiftung.ruhr

Diversität

Soziokultur NRW
Im Fokus der jährlichen Investitonsförderung stehen Maßnahmen im Zusammenhang von Digitalisierung, zur Verbesserung der Barrierefreiheit sowie zur kulturell-künstlerischen Entwicklung.

Derzeit keine Antragsfrist.
soziokultur-nrw.de

Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen
Auf Grundlage des Gesetzes zur Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe und Integration in NRW werden mit der Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe und Integration in NRW regelmäßig Mittel zur Durchführung von Projekten bereitgestellt, die die Integration und Teilhabe von Menschen mit Einwanderungsgeschichte unterstützen und fördern sollen.

mkffi.nrw

Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landese Nordrhein-Westfalen
Diversitätsfonds
: Die Landesregierung fördert seit 2021 gezielt Teilhabegerechtigkeit und Diversitätsentwicklung im Kulturbetrieb. Ziel ist es, die Diversitätsentwicklung, insbesondere im Bereich der freien Künste, zu stärken. Derzeit keine Antragsfrist. mkw.nrw/...diversitaetsfonds

Publikum.Personal.Programm – Kultur divers und inklusiv: Mit dem Programm sollen strukturelle und nachhaltige Veränderungsprozesse angestoßen werden, die gleichberechtigte und diskriminierungsfreie Teilhabe ermöglichen. Antragsfrist: 27. Mai 2024 mkw.nrw/...kultur-divers-und-inklusiv

Kubia
Das Kompetenzzentrum für Kulturelle Bildung im Alter und Inklusion / kubia unterstützt mit Mitteln des NRW-Kulturministeriums zukunftsweisende Vorhaben von hoher künstlerischer Qualität, die Älteren einen besseren Zugang und Teilhabe am kulturellen Leben ermöglichen. Zielgruppe sind Personen, die bislang gar nicht oder wenig an Kultur teilhaben. Bewerben können sich Kulturschaffende sowie Institutionen aus NRW.

Antragsfrist: 30. September
ibk-kubia.de

Kulturstiftung des Bundes
Das Programm "PIK - Programm für inklusive Kunstpraxis" zielt darauf ab, die Arbeitssituation von behinderten Künstlerzu verbessern und Kulturinstitutionen zu befähigen, inklusiv zu arbeiten und künstlerisches Personal mit Behinderungen einzustellen. Es besteht aus einem Mentoring-Programm für Disabled Leadership, einem Netzwerk für Darstellende Künste sowie einem Beratungsangebot und richtet sich an Menschen mit körperlichen, psychischen und kognitiven Einschränkungen.

Antragsfristen: 15. Mai und 13. Dezember 2024
kulturstiftung-des-bundes.de

Herbert-Funke-Stiftung
Die von Schuhmachermeister Herbert Funke errichtete gemeinnützige und mildtätige Stiftung fördert Projekte für sehbehinderte und blinde Menschen, um ein möglichst breites Publikum der Betroffenen im Sinne des Gemeinwohls zu erreichen. Die Stiftung fördert Projekte u. a. im Bereich Kunst und Kultur und unterstützt zudem bedürftige, sehbehinderte und blinde Menschen.

Antragsfrist: Anträge können jederzeit gestellt werden, müssen jedoch mindestens vier Wochen VOR dem geplanten Projektbeginn eingegangen sein.
herbert-funke-stiftung.de

Touring und internationaler Austausch

NRW-Gastspielförderung Tanz und Theater
Freischaffende NRW-Künstler:innen und Kompanien können drei Mal im Jahr beim nrw landesbuero tanz Anträge für die Gastspielförderung von Tanz- und Theaterproduktionen stellen. Eine Kooperation zwischen dem nrw landesbuero tanz und dem NRW Landesbüro Freie Darstellende Künste.

Antragsfristen: in der Regel im November, März und Juni jedes Jahres
Siehe landesbuerotanz.de/...gastspielfoerderung

NRW KULTURsekretariat
Das Internationale Besucherprogramm vernetzt Kulturschaffende, Künstler:innen, Journalist:innen und Kulturverantwortliche aus dem Ausland mit Partner:innen in Nordrhein-Westfalen. Jedes Jahr kommen insgesamt mehr als 100 Besucher:innen aus der ganzen Welt nach NRW und besuchen zahlreiche Kultureinrichtungen und kulturelle Veranstaltungen.

Keine Antragsfrist
nrw-kultur.de

Joint Adventures / Nationales Performance Netz (NPN)
Antragsberechtigt für die "Gastspielförderung Tanz" sind freie Theater, Privat-, Stadt- und Staatstheater, Festivals, andere Kulturinstitutionen und Kompanien, die als Veranstalter auftreten und eine Theaterproduktion aus einem anderen Bundesland einladen möchten.

Antragsfristen: 15. Januar (1. Vergabe) / 2. April (2. Vergabe nur unter Vorbehalt aufgrund begrenzter Mittel)
jointadventures.net

Fonds Darstellende Künste
Mit der Wiederaufnahmeförderung werden Wiederaufnahmen bzw. künstlerische oder formale Umarbeitungen von Produktionen der Freien Darstellenden Künste gefördert, die bereits vom Fonds gefördert wurden und Premiere gefeiert haben.

Antragsfrist: 18. März & 7. Oktober 2024
fonds-daku.de

Joint Adventures / Nationales Performance Netz (NPN)

Gastspiele Tanz International: Antragsberechtigt für das Programm sind in Deutschland ansässige Kompanien und Künstler:innen, die mit einer Tanzproduktion im Ausland gastieren wollen. Die Produktion wurde maßgeblich in Deutschland erarbeitet. Antragsfristen: 31. Januar (1. Vergabe) und 15. April (2. Vergabe nur unter Vorbehalt aufgrund begrenzter Mittel)

Koproduktionsförderung Tanz: Unterstützung nationaler und internationaler Koproduktionen im Bereich des zeitgenössischen Tanzes. Ziel ist es, die Mobilität, den Austausch und die Kooperation zwischen Künstler:innen, Veranstalter:innen und
Produzent:innen zu unterstützen. Die Förderung setzt voraus, dass mindestens zwei
Partner:innen miteinander kooperieren und ein Part aus einem deutschen Bundesland mit einem Part aus einem anderen Bundesland oder aus dem Ausland kooperiert. Antragsfristen: 31. Januar (1. Vergabe) / 15. April (2. Vergabe nur unter Vorbehalt aufgrund begrenzter Mittel)
jointadventures.net

Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen

Exportförderung: Gefördert werden Auftritte im Ausland durch Zuschüsse zum Beispiel zu Reise- und Transportkosten, Honoraren, Übernachtungskosten, Katalogkosten oder Produktionskosten. Antragsfrist: 31. März

Auslandsstipendien: Das Minisiterium vergibt individuelle Auslandsstipendien für Künstler:innen aller Sparten in Höhe von zurzeit maximal 1.500 Euro monatlich für einen in der Regel bis zu sechs Monate langen Auslandsaufenthalt. Alle sonstigen Umstände sind von den Stipendiat:innen individuell zu planen. Antragsfrist: 31. März

mkw.nrw

Goethe Institut

Culture Moves Europe: Produzent:innen, Künstler:innen, Veranstalter:innen aus den Ländern des Programms Creative Europe können Mobilitätsförderung für individuelle Reisen bei Culture Moves Europe beantragen. Das Programm wird von der Europäischen Union finanziert und vom Goethe-Institut umgesetzt. Es handelt sich um eine fortlaufende Ausschreibung. Die Anträge werden monatlich geprüft. Antragsfrist: 31. Mai 2024

Deutsch-französischer Kulturfonds: Gefördert werden die deutsch-französische Zusammenarbeit mit kulturellen und künstlerischen Projekten in Drittländern. Das Auswärtige Amt betreut den Fonds in enger Abstimmung mit dem Goethe-Institut und dem Institut français. Derzeit keine Antragsfrist

Gastspiele in Deutschland: Das Geothe-Institut unterstützt Ensembles aus Entwicklungs- und Transformationsländern mit einem Zuschuss für Gastspiele in Deutschland. Antragsfrist: Laufend möglich, bis mindestens sieben Wochen vor dem Ende des vorangegangenen Quartals

Internationaler Koproduktionsfonds: Gefördert werden kollaborative Arbeitsprozesse und innovative Produktionsweisen im internationalen Kulturaustausch, die die Entstehung neuer Netzwerke und Arbeitsformen in globalen Zusammenhängen unterstützen. Antragsfrist: 1. September 2024

Mentoring-Programm mit dem Prince Claus Fonds: Das Goethe-Institut fördert gemeinsam mit dem Prince Claus Fonds kulturelle und künstlerische Antworten auf Umweltveränderungen. Derzeit keine Antragsfrist.

Nachwuchsförderung: Bewerben können sich junge Künstler:innen am Anfang ihrer Karriere. Voraussetzung ist die Einladung eines professionellen Veranstalters im Ausland. Gefördert werden Reise- und / oder Transportkosten. Antragsfrist: Laufend möglich, bis mindestens sieben Wochen vor dem Ende des vorangegangenen Quartals

Rechercheaufenthalt im Ausland: Das Goethe-Institut fördert Rechercheaufenthalte von in Deutschland tätigen Künstler:innen, bei denen international ausgerichtete Projektvorhaben vorbereitet und Kontakte geknüpft werden können. Antragsfrist: Laufend möglich, bis mindestens zwölf Wochen vor Reisebeginn
goethe.de

BKM: Deutsch-polnische Kulturprojekte
Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) fördert polnische Kultur in Deutschland, in jedem Bereich der Kultur. Das Projekt darf noch nicht begonnen haben.
Antragsfristen: 31. März / 30. September
foerderdatenbank.de

Deutsch-tschechischer Zukunftsfonds
Gefördert werden Projekte, die deutsch-tschechische Themen aufgreifen und die Kultur beider Länder präsentieren. Idealerweise soll die Umsetzung mit einem Kooperationspartnern aus dem jeweiligen Nachbarland erfolgen.
Antragsfristen: 31. März / 30. Juni / 30. September / 31. Dezember
fb.cz

Creative Europe Desk KULTUR
Die offizielle nationale EU-Förder-Kontaktstelle berät Kulturschaffende über Kulturförderprogramme der EU. Im Angebot: Erste Einschätzung der Projektidee hinsichtlich Förderfähigkeit, intensive Beratung bei Antragstellung und Hilfestellung bei der Suche nach Förderalternativen. Der Service ist kostenlos.
kultur.creative-europe-desk.de

Fonds Transfabrik
Der Fonds fördert als Koproduktionspartner anteilig künstlerische Projekte und Kooperationen zwischen Frankreich und Deutschland; insbesondere in den Bereichen zeitgenössischer Tanz, zeitgenössisches Theater, zeitgenössischer Zirkus, Objekt-, Figuren- und Straßentheater. Der Fonds richtet sich an alle Akteure der darstellenden Künste, die ein künstlerisches Projekt mit deutschen und französischen Partnern haben.
Antragsfrist: 17. März 2024
fondstransfabrik.com

Recherche

NRW KULTURsekretariat
Die "Tanzrecherche NRW" bietet Tänzer:innen und Choreograf:innen die Möglichkeit mehrere Wochen in NRW zu arbeiten und zu recherchieren. Sie unterstützt die Entwicklung künstlerischer Arbeitsgrundlagen und ist somit keine Projektförderung. Antragsteller:innen und betreuende Institutionen sind Produktionshäuser, Festivals oder Kompanien. Zudem werden NRW-Künstler:innen einbezogen.

Derzeit keine Antragsfrist.
nrw-kultur.de

Kunststiftung NRW
Um die notwendigen finanziellen Ressourcen für notwendige inhaltliche wie formale Recherchen abzufedern, unterstützt die Kunststiftung NRW Kunstschaffende aus NRW mit Recherchestipendien.

Antragsfristen: 30. Juni und 30. November
kunststiftungnrw.de

Fonds Darstellende Künste
Rechercheförderung: Diese Förderung ist eine personenbezogene stipendienartige Förderung, die der Recherche, der Entwicklung künstlerischer Produktionsvorhaben oder der künstlerischen Qualifizierung dient.

Derzeit keine Antragsfrist
fonds-daku.de

Stipendien

Frauenkulturbüro NRW
Das Stipendium "Präsenz vor Ort – Künstlerinnen* mit Kind im Bereich Performing Arts" wird ein Mal im Jahr ausgeschrieben. Bewerben können sich professionelle Regisseurinnen, Choreografinnen und Performance- und/oder Projektentwicklerinnen, die mit mindestens einem Kind in Nordrhein-Westfalen leben und arbeiten und selbstständig schöpferisch tätig sind.

Bewerbungsfrist: jeweils im Herbst
frauenkulturbuero-nrw.de

Kunststiftung NRW
Artist-in-Residence Programm: Für den Zeitraum von sechs Monaten vergibt die Kunststiftung NRW eine:r Tänzer:in / Choreograf:in mit Lebensmittelpunkt in NRW ein Stipendium für einen Residenzaufenthalt in Istanbul. Die Ausschreibung richtet sich an professionelle Künstler:innen, die bereits erste Berufserfolge vorweisen können. Bewerbungsfrist: 1. März 2024

Mentoring-Programm: Das NRW Landesbüro Freie Darstellende Künste schreibt regelmäßig ein Mentoring-Programm aus. Das von der Kunststiftung NRW geförderte und mitinitiierte Programm ermöglicht profilierten freien Gruppen / Ensembles aus Nordrhein-Westfalen für die Dauer von ca. einem Jahr produktionsunabhängig und themenspezifisch mit Mentor:innen ihrer Wahl zusammenzuarbeiten. Bewerbungsfrist: 20. April 2024

Pina Bausch Fellowship for Dance and Choreography: Das Fellowship ermöglicht internationalen Tänzer:innen und Choreograf:innen als Mitglied in einem Ensemble ihrer Wahl drei bis sechs Monate lang neue tänzerische Ausdrucksweisen kennenzulernen oder sich mit der Arbeitsweise eines:r renommierten Choreograf:in auseinanderzusetzen. Das Angebot ist altersunabhängig, auf keine Tanzform beschränkt und zielt nicht auf eine Stückentwicklung ab. Bewerbungsfrist: jährlich
kunststiftungnrw.de

PACT Zollverein

Atelier No.: Seit 20 Jahren lädt PACT mit dem Atelier angehende und bereits etablierte Choreograf:innen, Tänzer:innen, Performer:innen, Bildende Künstler:innen und Musiker:innen dazu ein, einen Abend lang alle Räume des Hauses zu bespielen. Bewerbungsfristen: mehrmals im Jahr

Choreographische Dialoge: Das zweiwöchige Residenzformat gibt Performer:innen und Choreograf:innen aus Nordrhein-Westfalen Raum zur Befragung der eigenen Praxis. Ihnen wird die Möglichkeit gegeben, mit (inter-)nationalen Dialogpartner:innen in einen Diskurs zu treten. Es beinhaltet keine öffentliche Aufführung. Bewerbungsfrist: variabel

Fellowship: Mit einem Fellowship unterstützt PACT ein Mal im Jahr Künstler:innen, die mit ihren Arbeitsweisen auf aktuelle, gesellschaftliche Fragen reagieren und mit künstlerischen Vorschlägen auf diese einwirken. Bewerbungsfrist: variabel.

Residenzen: Das Produktionshaus in Essen bietet zwei Mal jährlich Residenzprogramme an, für die sich professionelle Kunstschaffenden aus dem In- und Ausland aus den Bereichen Tanz, Performance, Medienkunst und Wissenschaft bewerben können. Bewerbungsfristen: jeweils im Februar und September

1/2/8: Seit 2017 bietet PACT dieses Forschungs- und Entwicklungsformat mit Fokus auf die Verknüpfung von Wissen und Handeln als Plattform zur Verflechtung unterschiedlicher Praktiken, Methoden und Denkanstöße an.
pact-zollverein.de

flausen+stipendien
flausen+ ist ein bundesweites Bündnis aus 31 freien Theater aus 14 Bundesländern. Einmal im Jahr wird das flausen+stipendium an professionelle Künstler:innengruppen à vier Personen vergeben, die eine Idee oder (Forschungs-) Frage innerhalb der darstellenden Künste verfolgen wollen – ohne jeglichen Ergebniszwang oder Produktionsdruck. Wer ein Stipendium erhält, darf 2025 vier Wochen lang an einem Stipendien-Theater aus dem flausen+netzwerk forschen und die Bühne vor Ort nutzen.

Antragsfrist: 15. März 2024
flausen.plus

Goethe-Institut
Hospitationsprogramm für internationalen Nachwuchs
: Das Internationale Forum des Theatertreffens der Berliner Festspiele versteht sich als Vernetzungsplattform für junge Theatermacher:innen. Das Goethe-Institut ermöglicht internationalen Künstler:innen die Teilnahme mit einem Stipendium.

Bewerbungsfrist: Jährlich im Januar
goethe.de

Rudolf Augstein Stiftung
Fleetstreet Residenz
: Durch das Fleetstreet Residency Program in Hamburg, mit einer Dauer von ein bis drei Monaten, sollen junge Künstler:innengruppen gefördert werden, die mit überschaubaren Mitteln Produktionen erarbeiten, die sich für kleinere Theaterräume eignen. Es werden 3.000 Euro pro Monat gezahlt. Antragsfrist: 15. September 2024

Mentoring-Programm re:balance – Geschlechtergerechtigkeit in den Künsten: Das bundesweite Mentoring-Programm richtet sich an Künstler:innen aller Kunstsparten (alle Frauen sowie trans, inter und nichtbinäre Menschen). Stehen diese am Anfang oder an einem Wendepunkt in ihrer beruflichen Entwicklung, können sie sich auf einen Mentee-Platz bewerben. In Tandems arbeiten sie mit renommierten Mentor:innen sechs Monate lang an einer individuellen beruflichen Fragestellung. Antragsfristen variieren von Jahr zu Jahr. In der Regel gibt es zwei Fristen. Antragsfrist: 14. April 2024
rudolf-augstein-stiftung.de

Stiftung TANZ
Die Stiftung TANZ vergibt Stipendien an Tanzschaffende im Übergang in einen neuen Beruf nach der aktiven Tanzkarriere. Drei Mal im Jahr kann ein Antrag auf eine einmalige Förderung für z.B: Kurs- oder Studiengebühren, Fahrtkosten oder Kinderbetreuung während einer Ausbildung gestellt werden.

Antragsfristen: 30. März, 30. Juni, 30. Oktober
stiftung-tanz.com

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