Mit dieser Sammlung versuchen wir euch einen Überblick über Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten für Tanzprojekte in NRW und überregional zu geben. Da sich stetig Förderprogramme und Fristen ändern, empfehlen wir die weitere Recherche auf den jeweiligen Webseiten. Natürlich werden die Daten regelmäßig aktualisiert, sämtliche Angaben und Fristen sind jedoch ohne Gewähr. Fehlt eine Förderung? Dann freuen wir uns über eine Nachricht an nrw(at)landesbuerotanz.de.
Eine chronologische Auflistung zu Förderungen wäre hilfreich? Schaut mal im Förderkalender. Fördermöglichkeiten in der Tanzvermittlung findet ihr bei vermitteln. Tipps zu Anträgen findet ihr in der Infothek.
Stadt Bonn
Die Bundesstadt Bonn fördert Projekte aus den Bereichen Musik,
Theater, Tanz, Bildende Kunst, Literatur, Film/Video und Rock- und
Popkultur sowie wie Projekte aus den vorstehend genannten Bereichen für
Kinder und Jugendliche.
Antragsfrist: 30. Juni und 31. Dezember
bonn.de
Stadt Düsseldorf
Das Kulturamt fördert Neuproduktionen freier Tanz- und
Theatergruppen. Die Anträge werden zuerst im Beirat für Tanz und Theater
beraten. Der Kulturausschuss entscheidet nach Empfehlung abschließend über die Anträge.
Antragsfristen: 1. April und 1. September
duesseldorf.de
Stadt Essen
Mit seiner Projektförderung verfolgt das Kulturbüro Essen die
Absicht, Kulturprojekten von gesamtstädtischer oder regionaler Bedeutung
den Weg in die Öffentlichkeit zu ebnen.
Antragsfristen: 31. März und 30. September
essen.de
Stadt Köln
Mit dem Förderprogramm Kultur Freie Szene fördert die Stadt Köln
professionelle Künstler:innen, Künstlergruppen, freie Institutionen und
Initiativen, die sich mit einem öffentlichen Kulturangebot an Kölner
Bürger:innen richten.
Tanzproduktionen: Beantragt werden kann ein Zuschuss zu den Kosten der Produktion eines Tanzstücks, eines Festivals,
einer Programmreihe oder einer städteübergreifenden Koproduktion. Antragsfrist: 30. September stadt-koeln.de/...kulturfoerderung/tanz
Produktionsförderung für große Bühnen: Das Kulturamt und die Oper Köln führen eine gemeinsame Ausschreibung durch, die sich an Kölner Tanzproduzent:innen zur Erstellung einer Bühnenproduktion richtet, die für die Präsentation auf einer großen Bühne geeignet ist. Derzeit keine Antragsfrist. stadt-koeln.de/...kulturfoerderung/tanz
Stadt Wuppertal
Beim Kulturbüro der Stadt Wuppertal können Projekte im
Rahmen der Förderlinien Allgemeine Projektförderung, Fonds für Kunst und
Kultur sowie Bergischer Kulturfonds beantragt werden.
Antragsfristen: 31. März und 30. September
wuppertal.de
Stadt Düsseldorf
In
einem dreijährigen Rhythmus vergibt das Kulturamt die Konzeptförderung
für freie Gruppen. Kriterien sind insbesondere ein erkennbares
Entwicklungspotenzial zur weiteren Ausbildung des künstlerischen Profils
sowie der Nachweis von Partnern. Förderberechtigt sind
Einzelkünstler:innen sowie freie Gruppen, die in Düsseldorf wirken und
mindestens drei
Produktionskostenzuschüsse von der Landeshauptstadt Düsseldorf erhalten
haben.
Antragsfrist für die Periode 2025 - 2027: 1. September 2024
duesseldorf.de
Stadt Köln
Bei
der vierjährigen Projektförderung / Konzeptionsförderung
werden Kompanien mit Arbeitsschwerpunkt in Köln strukturell
unterstützt. Sie sollten (über-)regional sichtbar und vernetzt sein und
bereits über eine professionelle Organisationsstruktur verfügen.
Antragsfrist für die Periode 2025 - 2028: 19. April 2024
stadt-koeln.de
RheinEnergie Stiftung Kultur
Gefördert werden Projekte und Aktivitäten von gemeinnützigen
Institutionen und Unternehmensformen, die ihren Sitz im
Versorgungsgebiet der RheinEnergie haben. Vorausgesetzt die Projekte
sind innovativ oder haben Modellcharakter. Eine Förderung von
Einzelpersonen ist nicht möglich.
Antragsfristen: 28. Februar und 31. August
rheinenergiestiftung.de
Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes NRW
Mit der allgemeinen Projektförderung aus Mitteln des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft des Landes
Nordrhein-Westfalen fördert das NRW Landesbüro Freie Darstellende Künste jährlich herausragende Projekte der Freien Darstellenden und
Performativen Künste in NRW.
Bewerbungsfristen: 15. Mai und 15. November
nrw-lfdk.de
Kunststiftung NRW
Mit den Allgemeinen Vorhaben fördert die Kunststiftung NRW
herausragende, darunter spartenübergreifende Projekte von hoher
künstlerischer Qualität, programmatische Besonderheiten und innovative
Konzepte.
Antragsfristen: 30. Juni und 30. November
kunststiftungnrw.de
NRW KULTURsekretariat
Digitale Performance: Durch dieses Förderprogramm
werden seit 2015 vor allem Performances unterstützt, die künstlerisch
mit digitalen Mitteln arbeiten. Die Höchstfördersumme beträgt bis zu
8.000 Euro. Aufgrund des wachsenden Interesses an dieser Förderlinie
wird das Programm 2019 weiter ausgebaut. Es gibt keine Antragsfrist.
Interventionen im Stadtraum: Dieses Förderprogramm dient der Stärkung und Sichtbarmachung von Kunstakteur:innen und lokalen Kulturszenen. Die Förderhöchstsumme liegt bei 10.000 Euro. Antragsfähig sind sowohl qualifizierte und/oder projekterfahrene Künstler:innen, als auch lokale Initiativen und Institutionen – jeweils in Verbindung miteinander. Voraussetzung ist die Empfehlung des lokalen Kulturamtes oder -büros.
Kooperierte Projekte: Unabhängig vom Genre werden städteübergreifende Veranstaltungen und Vorhaben gefördert, die von mindestens zwei Mitgliedsstädten bzw. ihren öffentlich geförderten Institutionen gemeinsam unterstützt werden. Dieses Programm bildet eine bewährte Grundlage zur langfristigen und nachhaltigen Weiterentwicklung erfolgreicher Programmansätze.Die Fördermittel hier sind in den letzten Jahren kontinuierlich erhöht worden.
Projektförderung: Anträge sind über das ausgefüllte Antragsformular per Post einzureichen.
Keine Antragsfristen. Anträge für das Folgejahr werden ab September jeden Jahres entgegengenommen.
nrw-kultur.de
Soziokultur NRW
Allgemeine Projektförderung und Transkultur: Gefördert
werden an gesellschaftlichen Fragen orientierte kulturelle Projekte,
die zwischen die Raster an klassische Genres orientierter
Kulturförderung fallen. Die transkulturelle Projektarbeit ist ein
Schwerpunkt.
Antragsfrist: 15. Mai 2024
soziokultur-nrw.de
Kultursekretariat Gütersloh
In den Bespieltheatern der Mitgliedsstädte des Kultursekretariats Gütersloh
können ausgewählte zeitgenössische Tanzproduktionen für ein Touring
gefördert werden. Eine Projektgruppe wählt besondere Tanzproduktionen
für mehrere Bühnengrößen aus. Informationen für Tanzschaffende zur Aufnahme in den Spielzeitkatalog.
Keine Antragsfrist
kultursekretariat.de
Spitzen- und Exzellenzförderung
siehe landesbuerotanz.de/...spitzenfoerderung-tanz
Mittelzentrenförderung Tanz / Performance
siehe landesbuerotanz.de/...mittelzentren
Konzeptionsförderung
Das Kulturministerium des
Landes NRW vergibt diese strukturelle Förderung alle drei Jahre in Höhe
von bis zu 40.000 Euro jährlich an kontinuierlich in NRW arbeitende
Künstler:innen und Kompanien der Freien Darstellenden Künste. Diese Kompanien erhalten seit 2023 eine Konzeptionsförderung.
Derzeit keine Bewerbungsfrist.
mkw.nrw
Fonds Darstellende Künste
Produktionsförderung: Gefördert
werden künstlerische Arbeitsprozesse, in deren Mittelpunkt ein neues
Produktionsvorhaben in den Freien Darstellenden Künsten steht, und die
in der Regel mit einer Premiere und zeitnah daran anschließenden
Aufführungen abschließen. Antragsfrist: 2. September 2024
Konzeptionsförderung: Die dreijährige Förderung dient dazu, herausragende Ansätze der Darstellenden Künste bundesweit hervorzuheben und einem größeren Publikum zugänglich zu machen. Antragsfrist: 5. Februar 2024
Joint Adventures / Nationales Performance Netz (NPN)
Koproduktionsförderung Tanz: Unterstützung
nationaler und internationaler Koproduktionen im Bereich des
zeitgenössischen Tanzes. Ziel ist es, die Mobilität, den Austausch und
die Kooperation zwischen Künstler:innen, Veranstalter:innen und
Produzent:innen zu unterstützen. Die Förderung setzt voraus, dass mindestens zwei
Partner:innen miteinander kooperieren und ein Part aus einem deutschen Bundesland mit einem Part aus einem anderen Bundesland oder
aus dem Ausland kooperiert. Antragsfristen: 31. Januar (1. Vergabe) /
15. April (2. Vergabe nur unter Vorbehalt aufgrund begrenzter Mittel)
Impulsförderung: Im Rahmen der beiden nationalen
Gastspielförderungen des NPN startet ein neues Impulsförderungsmodell,
das bundesländerübergreifende Kooperationen unterstützt, um
Entwicklungspotenziale in der Tanz- und Theaterszene zu ermöglichen. Es
soll vor allem den Austausch zwischen Regionen fördern, in denen
Strukturen zum qualitativen Erhalt der lokalen Szenen fehlen sowie
lokale Künstler:innen und Veranstalter stärken. Förderbereiche sind:
Residenzen, Austauschformate, Forschung und Veranstaltungen.
Antragsfrist: 1. März
jointadventures.net
Fonds Soziokultur
Allgemeine Projektförderung: Gefördert werden
zeitlich befristete Projekte, in denen neue Angebots- und Aktionsformen
erprobt werden. Sie sollten Modellcharakter besitzen und beispielhaft
sein für andere soziokulturelle Akteure und Einrichtungen.
Antragsfristen: 2. Mai / 2. November
U25 - Richtung: Junge Kulturinitiativen
Das
Förderprogramm richtet sich an Jugendliche zwischen 18 und 25 Jahren,
die eigene Projektideen im soziokulturellen Praxisfeld entwickeln und
umsetzen möchten. Antragsfristen: Anträge können zweimal im Jahr (2. April bis 2. Mai und 2. Oktober bis 2. November) über das Online-Portal eingereicht werden.
Jonge Kunst: Der
Fonds Soziokultur (Bonn) und der Fonds voor Cultuurparticipatie
(Utrecht) möchten die grenzüberschreitende Zusammenarbeit von deutschen
und niederländischen Kulturinitiativen und Kultureinrichtungen fördern. Aktuell keine Einreichungen möglich.
fonds-soziokultur.de
Kulturstiftung des Bundes
Allgemeine Projektförderung: Kulturschaffende können zwei Mal im
Jahr Fördergelder für Projekte aus allen künstlerischen Sparten
beantragen. Die
Förderung zeichnet sich dadurch
aus, dass sie nicht auf die Förderung einer bestimmten Sparte oder eines
bestimmten Themas festgelegt ist. Es sind große, innovative Projekte im
internationalen Kontext, die hier berücksichtigt werden können. Antragsfrist: 31. Januar und 31. Juli kulturstiftung-des-bundes.de.../projektfoerderung
TANZLAND - Fonds für Gastspielkooperationen: Bei Tanzland geht es darum, die Vielfalt des zeitgenössischen Tanzes, die sich in der Arbeit von mehr als 60 Ensembles an Stadt- und Staatstheatern sowie von freien Kompanien zeigt, auch jenseits der etablierten Tanzzentren zu präsentieren: mit Gastspielen von Tanzensembles in Gastspielhäusern außerhalb der Metropolen. Aktuell keine Antragsfrist. kulturstiftung-des-bundes.de.../tanzland
Zero – Klimaneutrale Kunst- und Kulturprojekte: Das Förderprogramm mit dem Namen
"Zero" ist zur Klimaneutralität bei Kulturprojekten aufgelegt und stellt bis
2025 insgesamt 4 Mio. Euro zur Verfügung. Kultureinrichtungen
verschiedener Sparten können sich an dieser bundesweiten
Nachhaltigkeitsinitiative beteiligen. Online-Beratungen für alle
Interessierten werden angeboten. Aktuell keine Antragsfrist. kulturstiftung-des-bundes.de.../zero
Regionales Kultur Programm
Das Regionale Kultur Programm fördert vorrangig Projekte und Maßnahmen, die das erarbeitete Kulturprofil der Kulturregion mittragen. Antragsberechtigt sind Kreise und Kommunen, Kultureinrichtungen jeglicher Größe, Vereine oder auch Einzelpersonen.
Antragsfrist: 30. September
regionaleskulturprogrammnrw.de
Stiftung der Sparda-Bank West
Die Stiftung der Sparda-Bank West fördert gemeinnützige Projekte und
Institutionen aus den Bereichen Kunst, Kultur und Soziales innerhalb des
Geschäftsgebiets der Bank in fast ganz Nordrhein-Westfalen.
Anträge können kontinuierlich eingereicht werden.
stiftung-sparda-west.de
Landschaftsverband Rheinland (LVR)
Die regionale Kulturförderung dient dazu, die Vielfalt und
Nachhaltigkeit des kulturellen Angebotes im Rheinland zu stärken und zu
bewahren, sowie weithin wahrnehmbar und erlebbar zu machen. In diesem
Rahmen werden sowohl eigene als auch kulturelle Projekte finanziell
unterstützt.
Meldefrist bei den zuständigen Kreisen bzw. Kreisstädten: 28./29. Februar
Antragsfrist: 31. März
lvr.de
LWL-Kulturfonds
Der
LWL-Kulturfonds fördert jedes Jahr spartenübergreifend Kulturprojekte
und Publikationen. Die maximale Fördersumme liegt für Projekte bei
10.000 Euro und für Publikationen bei 2.500 Euro. Verbände, eingetragene
Vereine, gemeinnützige Gesellschaften, Initiativen, Privatpersonen oder
Einrichtungen in Westfalen-Lippe können ihre Anträge für 2024
einreichen.
Eine Antragsfrist gibt es nicht.
lwl-kultur.de
LWL-Kulturstiftung
Ein besonderes Augenmerk der
Fördertätigkeit liegt auf qualitativ hochwertigen, spartenübergreifenden
und überörtlichen Projekten mit klarem Bezug zu und deutlicher Relevanz
für Westfalen. Der Schwerpunkt im Jahr 2024 bezieht sich auf "1250
Jahre Westfalen". Für Projekte, die ab Juni 2024 umgesetzt werden,
können Förderanträge nun gestellt werden. Über die eingegangenen Anträge
entscheidet das Kuratorium voraussichtlich im Mai 2024.
Antragsfrist: 29. Februar 2024
lwl-kulturstiftung.de
Neue Künste Ruhr
Diese Projektförderung soll junge Kunstformen wie Urban Arts,
Digitale Künste und Neuer Zirkus fest im Ruhrgebiet verankern. Ein
beantragtes Projekt kann maximal zwei Jahre dauern. Personen oder
Organisationen, die einen Antrag stellen, müssen ihren
Arbeitsschwerpunkt oder Geschäfts-/Wohnsitz im Ruhrgebiet haben. Vor
allem Berufseinsteiger:innen sind eingeladen, sich zu bewerben.
Antragsfrist: 14. Juni 2024
neuekuensteruhr.de
Regionalverband Ruhr (RVR)
Die Förderung kann für alle Sparten und Bereiche der regionalen
Kultur gewährt werden, um Kooperationsprojekte sowie identitätsstiftende wie strukturbildende
Gemeinschaftsprojekte der freien Kulturträger im Ruhrgebiet zu stärken.
Antragsfrist: 1. September 2024
metropoleruhr.de
Brost-Stiftung
Die Brost-Stiftung fördert im
Ruhrgebiet wissensbasierte, konzeptionsstarke und zukunftsweisende
Projekte in den Bereichen Kunst und Kultur, Jugend- und Altenhilfe,
Volks- und Berufsbildung sowie mildtätige Maßnahmen.
Anträge können kontinuierlich eingereicht werden.
broststiftung.ruhr
Soziokultur NRW
Im
Fokus der jährlichen Investitonsförderung stehen Maßnahmen im
Zusammenhang von Digitalisierung, zur Verbesserung der Barrierefreiheit
sowie zur kulturell-künstlerischen Entwicklung.
Derzeit keine Antragsfrist.
soziokultur-nrw.de
Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen
Auf Grundlage des Gesetzes zur Förderung der gesellschaftlichen
Teilhabe und Integration in NRW werden mit der Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe und Integration in NRW regelmäßig Mittel zur
Durchführung von Projekten bereitgestellt, die die Integration und
Teilhabe von Menschen mit Einwanderungsgeschichte unterstützen und
fördern sollen.
Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landese Nordrhein-Westfalen
Diversitätsfonds: Die
Landesregierung fördert seit 2021 gezielt Teilhabegerechtigkeit und
Diversitätsentwicklung im Kulturbetrieb. Ziel ist es, die Diversitätsentwicklung, insbesondere im Bereich
der freien Künste, zu stärken. Derzeit keine Antragsfrist. mkw.nrw/...diversitaetsfonds
Publikum.Personal.Programm – Kultur divers und inklusiv: Mit dem Programm sollen strukturelle und nachhaltige Veränderungsprozesse angestoßen werden, die gleichberechtigte und diskriminierungsfreie Teilhabe ermöglichen. Antragsfrist: 27. Mai 2024 mkw.nrw/...kultur-divers-und-inklusiv
Kubia
Das Kompetenzzentrum für Kulturelle Bildung im Alter und Inklusion /
kubia unterstützt mit Mitteln des NRW-Kulturministeriums zukunftsweisende Vorhaben von hoher künstlerischer
Qualität, die Älteren einen besseren Zugang und Teilhabe am kulturellen
Leben ermöglichen. Zielgruppe sind Personen, die bislang gar nicht oder
wenig an Kultur teilhaben. Bewerben können sich Kulturschaffende sowie
Institutionen aus NRW.
Antragsfrist: 30. September
ibk-kubia.de
Kulturstiftung des Bundes
Das Programm "PIK - Programm für inklusive Kunstpraxis" zielt darauf ab, die Arbeitssituation von behinderten Künstlerzu verbessern und Kulturinstitutionen zu befähigen, inklusiv zu arbeiten und künstlerisches Personal mit Behinderungen einzustellen. Es besteht aus einem Mentoring-Programm für Disabled Leadership, einem Netzwerk für Darstellende Künste sowie einem Beratungsangebot und richtet sich an Menschen mit körperlichen, psychischen und kognitiven Einschränkungen.
Antragsfristen: 15. Mai und 13. Dezember 2024
kulturstiftung-des-bundes.de
Herbert-Funke-Stiftung
Die von Schuhmachermeister Herbert Funke errichtete gemeinnützige und mildtätige Stiftung fördert Projekte für sehbehinderte und blinde Menschen, um ein möglichst breites Publikum der Betroffenen im Sinne des Gemeinwohls zu erreichen. Die Stiftung fördert Projekte u. a. im Bereich Kunst und Kultur und unterstützt zudem bedürftige, sehbehinderte und blinde Menschen.
Antragsfrist: Anträge können jederzeit gestellt werden, müssen jedoch mindestens vier Wochen VOR dem geplanten Projektbeginn eingegangen sein.
herbert-funke-stiftung.de
NRW-Gastspielförderung Tanz und Theater
Freischaffende NRW-Künstler:innen und Kompanien können drei Mal im Jahr beim nrw landesbuero tanz Anträge für die
Gastspielförderung von Tanz- und Theaterproduktionen stellen. Eine
Kooperation zwischen dem nrw landesbuero tanz und dem NRW Landesbüro Freie Darstellende Künste.
Antragsfristen: in der Regel im November, März und Juni jedes Jahres
Siehe landesbuerotanz.de/...gastspielfoerderung
NRW KULTURsekretariat
Das Internationale Besucherprogramm vernetzt
Kulturschaffende, Künstler:innen, Journalist:innen und
Kulturverantwortliche aus dem Ausland mit Partner:innen in
Nordrhein-Westfalen. Jedes Jahr kommen insgesamt mehr als 100 Besucher:innen
aus der ganzen Welt nach NRW und besuchen zahlreiche Kultureinrichtungen
und kulturelle Veranstaltungen.
Keine Antragsfrist
nrw-kultur.de
Joint Adventures / Nationales Performance Netz (NPN)
Antragsberechtigt für die "Gastspielförderung Tanz" sind freie Theater, Privat-, Stadt- und Staatstheater, Festivals, andere Kulturinstitutionen und Kompanien, die als Veranstalter auftreten und eine Theaterproduktion aus einem anderen Bundesland einladen möchten.
Antragsfristen: 15. Januar (1. Vergabe) / 2. April (2. Vergabe nur unter Vorbehalt aufgrund begrenzter Mittel)
jointadventures.net
Fonds Darstellende Künste
Mit der Wiederaufnahmeförderung werden
Wiederaufnahmen bzw. künstlerische oder formale Umarbeitungen von
Produktionen der Freien Darstellenden Künste gefördert, die bereits vom Fonds
gefördert wurden und Premiere gefeiert haben.
Antragsfrist: 18. März
& 7. Oktober 2024
fonds-daku.de
Joint Adventures / Nationales Performance Netz (NPN)
Gastspiele Tanz International: Antragsberechtigt für das Programm sind in Deutschland ansässige Kompanien und Künstler:innen, die mit einer Tanzproduktion im Ausland gastieren wollen. Die Produktion wurde maßgeblich in Deutschland erarbeitet. Antragsfristen: 31. Januar (1. Vergabe) und 15. April (2. Vergabe nur unter Vorbehalt aufgrund begrenzter Mittel)
Koproduktionsförderung Tanz: Unterstützung nationaler
und internationaler Koproduktionen im Bereich des zeitgenössischen
Tanzes. Ziel ist es, die Mobilität, den Austausch und die Kooperation
zwischen Künstler:innen, Veranstalter:innen und
Produzent:innen zu unterstützen. Die Förderung setzt voraus, dass mindestens zwei
Partner:innen miteinander kooperieren und ein Part aus einem deutschen Bundesland mit einem Part aus einem anderen Bundesland oder
aus dem Ausland kooperiert. Antragsfristen: 31. Januar (1. Vergabe) /
15. April (2. Vergabe nur unter Vorbehalt aufgrund begrenzter Mittel)
jointadventures.net
Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen
Exportförderung: Gefördert werden Auftritte im Ausland durch Zuschüsse zum Beispiel zu
Reise- und Transportkosten, Honoraren, Übernachtungskosten,
Katalogkosten oder Produktionskosten. Antragsfrist: 31. März
Auslandsstipendien: Das Minisiterium vergibt individuelle Auslandsstipendien für Künstler:innen aller Sparten in Höhe von zurzeit maximal 1.500 Euro monatlich für einen in der Regel bis zu sechs Monate langen Auslandsaufenthalt. Alle sonstigen Umstände sind von den Stipendiat:innen individuell zu planen. Antragsfrist: 31. März
mkw.nrw
Goethe Institut
Culture Moves Europe: Produzent:innen, Künstler:innen, Veranstalter:innen aus den Ländern des Programms Creative Europe können Mobilitätsförderung für individuelle Reisen bei Culture Moves Europe beantragen. Das Programm wird von der Europäischen Union finanziert und vom Goethe-Institut umgesetzt. Es handelt sich um eine fortlaufende Ausschreibung. Die Anträge werden monatlich geprüft. Antragsfrist: 31. Mai 2024
Deutsch-französischer Kulturfonds: Gefördert werden die deutsch-französische Zusammenarbeit mit kulturellen und künstlerischen Projekten in Drittländern. Das Auswärtige Amt betreut den Fonds in enger Abstimmung mit dem Goethe-Institut und dem Institut français. Derzeit keine Antragsfrist
Gastspiele in Deutschland: Das Geothe-Institut unterstützt Ensembles aus Entwicklungs- und Transformationsländern mit einem Zuschuss für Gastspiele in Deutschland. Antragsfrist: Laufend möglich, bis mindestens sieben Wochen vor dem Ende des vorangegangenen Quartals
Internationaler Koproduktionsfonds: Gefördert werden kollaborative Arbeitsprozesse und innovative Produktionsweisen im internationalen Kulturaustausch, die die Entstehung neuer Netzwerke und Arbeitsformen in globalen Zusammenhängen unterstützen. Antragsfrist: 1. September 2024
Mentoring-Programm mit dem Prince Claus Fonds: Das Goethe-Institut fördert gemeinsam mit dem Prince Claus Fonds kulturelle und künstlerische Antworten auf Umweltveränderungen. Derzeit keine Antragsfrist.
Nachwuchsförderung: Bewerben können sich junge Künstler:innen am Anfang ihrer Karriere. Voraussetzung ist die Einladung eines professionellen Veranstalters im Ausland. Gefördert werden Reise- und / oder Transportkosten. Antragsfrist: Laufend möglich, bis mindestens sieben Wochen vor dem Ende des vorangegangenen Quartals
Rechercheaufenthalt im Ausland: Das
Goethe-Institut fördert Rechercheaufenthalte von in Deutschland tätigen
Künstler:innen, bei denen international ausgerichtete Projektvorhaben
vorbereitet und Kontakte geknüpft werden können. Antragsfrist: Laufend
möglich, bis mindestens zwölf Wochen vor Reisebeginn
goethe.de
BKM: Deutsch-polnische Kulturprojekte
Die
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) fördert
polnische Kultur in Deutschland, in jedem Bereich der Kultur. Das
Projekt darf noch nicht begonnen haben.
Antragsfristen: 31. März / 30. September
foerderdatenbank.de
Deutsch-tschechischer Zukunftsfonds
Gefördert werden Projekte, die deutsch-tschechische Themen aufgreifen
und die Kultur beider Länder präsentieren. Idealerweise soll die
Umsetzung mit einem Kooperationspartnern aus dem jeweiligen Nachbarland
erfolgen.
Antragsfristen: 31. März / 30. Juni / 30. September / 31. Dezember
fb.cz
Creative Europe Desk KULTUR
Die
offizielle nationale EU-Förder-Kontaktstelle berät Kulturschaffende
über Kulturförderprogramme der EU. Im Angebot: Erste Einschätzung der
Projektidee hinsichtlich Förderfähigkeit, intensive Beratung bei
Antragstellung und Hilfestellung bei der Suche nach Förderalternativen.
Der Service ist kostenlos.
kultur.creative-europe-desk.de
Fonds Transfabrik
Der Fonds fördert als
Koproduktionspartner anteilig künstlerische Projekte und Kooperationen
zwischen Frankreich und Deutschland;
insbesondere in den Bereichen zeitgenössischer Tanz, zeitgenössisches
Theater, zeitgenössischer Zirkus, Objekt-, Figuren- und Straßentheater.
Der Fonds richtet sich an alle Akteure der darstellenden Künste, die
ein künstlerisches Projekt mit deutschen und französischen Partnern
haben.
Antragsfrist: 17. März 2024
fondstransfabrik.com
NRW KULTURsekretariat
Die
"Tanzrecherche NRW" bietet Tänzer:innen und Choreograf:innen die
Möglichkeit mehrere Wochen in NRW zu arbeiten und zu recherchieren. Sie
unterstützt die Entwicklung künstlerischer Arbeitsgrundlagen und ist
somit keine Projektförderung. Antragsteller:innen und betreuende
Institutionen sind Produktionshäuser, Festivals oder Kompanien. Zudem
werden NRW-Künstler:innen einbezogen.
Derzeit keine Antragsfrist.
nrw-kultur.de
Kunststiftung NRW
Um die notwendigen
finanziellen Ressourcen für notwendige inhaltliche wie formale
Recherchen abzufedern, unterstützt die Kunststiftung NRW Kunstschaffende
aus
NRW mit Recherchestipendien.
Antragsfristen: 30. Juni und 30. November
kunststiftungnrw.de
Fonds Darstellende Künste
Rechercheförderung: Diese Förderung ist eine
personenbezogene stipendienartige Förderung, die der Recherche, der
Entwicklung künstlerischer Produktionsvorhaben oder der künstlerischen
Qualifizierung dient.
Derzeit keine Antragsfrist
fonds-daku.de
Frauenkulturbüro NRW
Das Stipendium "Präsenz vor Ort – Künstlerinnen* mit Kind im Bereich Performing Arts" wird ein Mal im Jahr ausgeschrieben. Bewerben können sich professionelle Regisseurinnen, Choreografinnen und Performance- und/oder Projektentwicklerinnen, die mit mindestens einem Kind in Nordrhein-Westfalen leben und arbeiten und selbstständig schöpferisch tätig sind.
Bewerbungsfrist: jeweils im Herbst
frauenkulturbuero-nrw.de
Kunststiftung NRW
Artist-in-Residence Programm: Für den Zeitraum von sechs Monaten vergibt die Kunststiftung NRW eine:r Tänzer:in / Choreograf:in mit Lebensmittelpunkt in NRW ein Stipendium für einen Residenzaufenthalt in Istanbul. Die Ausschreibung richtet sich an professionelle Künstler:innen, die bereits erste Berufserfolge vorweisen können. Bewerbungsfrist: 1. März 2024
Mentoring-Programm: Das NRW Landesbüro Freie Darstellende Künste schreibt regelmäßig ein Mentoring-Programm aus. Das von der Kunststiftung NRW geförderte und mitinitiierte Programm ermöglicht profilierten freien Gruppen / Ensembles aus Nordrhein-Westfalen für die Dauer von ca. einem Jahr produktionsunabhängig und themenspezifisch mit Mentor:innen ihrer Wahl zusammenzuarbeiten. Bewerbungsfrist: 20. April 2024
Pina Bausch Fellowship for Dance and Choreography: Das Fellowship ermöglicht internationalen Tänzer:innen und Choreograf:innen als Mitglied in einem Ensemble ihrer Wahl drei bis sechs Monate lang neue tänzerische Ausdrucksweisen kennenzulernen oder sich mit der Arbeitsweise eines:r renommierten Choreograf:in auseinanderzusetzen. Das Angebot ist altersunabhängig, auf keine Tanzform beschränkt und zielt nicht auf eine Stückentwicklung ab. Bewerbungsfrist: jährlich
kunststiftungnrw.de
PACT Zollverein
Atelier No.: Seit 20 Jahren lädt PACT mit dem Atelier angehende und bereits etablierte Choreograf:innen, Tänzer:innen, Performer:innen, Bildende Künstler:innen und Musiker:innen dazu ein, einen Abend lang alle Räume des Hauses zu bespielen. Bewerbungsfristen: mehrmals im Jahr
Choreographische Dialoge: Das zweiwöchige Residenzformat gibt Performer:innen und Choreograf:innen aus Nordrhein-Westfalen Raum zur Befragung der eigenen Praxis. Ihnen wird die Möglichkeit gegeben, mit (inter-)nationalen Dialogpartner:innen in einen Diskurs zu treten. Es beinhaltet keine öffentliche Aufführung. Bewerbungsfrist: variabel
Fellowship: Mit einem Fellowship unterstützt PACT ein Mal im Jahr Künstler:innen, die mit ihren Arbeitsweisen auf aktuelle, gesellschaftliche Fragen reagieren und mit künstlerischen Vorschlägen auf diese einwirken. Bewerbungsfrist: variabel.
Residenzen: Das Produktionshaus in Essen bietet zwei Mal jährlich Residenzprogramme an, für die sich professionelle Kunstschaffenden aus dem In- und Ausland aus den Bereichen Tanz, Performance, Medienkunst und Wissenschaft bewerben können. Bewerbungsfristen: jeweils im Februar und September
1/2/8: Seit 2017 bietet PACT dieses Forschungs- und Entwicklungsformat mit Fokus auf die Verknüpfung von Wissen und Handeln als Plattform zur Verflechtung unterschiedlicher Praktiken, Methoden und Denkanstöße an.
pact-zollverein.de
flausen+stipendien
flausen+ ist ein bundesweites Bündnis aus 31 freien Theater aus 14 Bundesländern. Einmal im Jahr wird das flausen+stipendium an professionelle Künstler:innengruppen à vier Personen vergeben, die eine Idee oder (Forschungs-) Frage innerhalb der darstellenden Künste verfolgen wollen – ohne jeglichen Ergebniszwang oder Produktionsdruck. Wer ein Stipendium erhält, darf 2025 vier Wochen lang an einem Stipendien-Theater aus dem flausen+netzwerk forschen und die Bühne vor Ort nutzen.
Antragsfrist: 15. März 2024
flausen.plus
Goethe-Institut
Hospitationsprogramm für internationalen Nachwuchs: Das Internationale Forum des Theatertreffens der Berliner Festspiele versteht sich als Vernetzungsplattform für junge Theatermacher:innen. Das Goethe-Institut ermöglicht internationalen Künstler:innen die Teilnahme mit einem Stipendium.
Bewerbungsfrist: Jährlich im Januar
goethe.de
Rudolf Augstein Stiftung
Fleetstreet Residenz: Durch das Fleetstreet Residency Program in Hamburg, mit einer Dauer von ein bis drei Monaten, sollen junge Künstler:innengruppen gefördert werden, die mit überschaubaren Mitteln Produktionen erarbeiten, die sich für kleinere Theaterräume eignen. Es werden 3.000 Euro pro Monat gezahlt. Antragsfrist: 15. September 2024
Mentoring-Programm re:balance – Geschlechtergerechtigkeit in den Künsten: Das bundesweite Mentoring-Programm richtet sich an Künstler:innen aller Kunstsparten (alle Frauen sowie trans, inter und nichtbinäre Menschen). Stehen diese am Anfang oder an einem Wendepunkt in ihrer beruflichen Entwicklung, können sie sich auf einen Mentee-Platz bewerben. In Tandems arbeiten sie mit renommierten Mentor:innen sechs Monate lang an einer individuellen beruflichen Fragestellung. Antragsfristen variieren von Jahr zu Jahr. In der Regel gibt es zwei Fristen. Antragsfrist: 14. April 2024
rudolf-augstein-stiftung.de
Stiftung TANZ
Die Stiftung TANZ vergibt Stipendien an Tanzschaffende im Übergang in einen neuen Beruf nach der aktiven Tanzkarriere. Drei Mal im Jahr kann ein Antrag auf eine einmalige Förderung für z.B: Kurs- oder Studiengebühren, Fahrtkosten oder Kinderbetreuung während einer Ausbildung gestellt werden.
Antragsfristen: 30. März, 30. Juni, 30. Oktober
stiftung-tanz.com