Förderkompass

Wo finde ich die passende Förderung für mein Projekt?

Mit dieser Sammlung versuchen wir euch einen Überblick über Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten für Tanzprojekte in NRW und überregional zu geben. Da sich stetig Förderprogramme und Fristen ändern, empfehlen wir die weitere Recherche auf den jeweiligen Webseiten. Natürlich werden die Daten regelmäßig aktualisiert, sämtliche Angaben und Fristen sind jedoch ohne Gewähr. Fehlt eine Förderung? Dann freuen wir uns über eine Nachricht an nrw(at)landesbuerotanz.de.

Eine chronologische Auflistung zu Förderungen wäre hilfreich? Schaut mal im Förderkalender. Fördermöglichkeiten in der Tanzvermittlung findet ihr bei vermitteln. Tipps zu Anträgen findet ihr in der Infothek.

Wir beraten euch
Als Ansprechpartner für die professionelle zeitgenössische Tanzszene sind wir für euch da! Ihr könnt die digitale tanz.sprechstunde für Kurzfragen in Anspruch nehmen, euch im Austausch mit anderen live im tanz.büro zu verschiedenen Themen informieren – oder euch individuell von externen Fachleuten beraten lassen. Auf der Website findet ihr unter beraten unsere Formate sowie weitere Beratungsstellen und Weiterbildungsangebote.

Künstlerische Produktion und Strukturen

Stadt Bonn
Die Bundesstadt Bonn fördert Projekte aus den Bereichen Musik, Theater, Tanz, Bildende Kunst, Literatur, Film/Video und Rock- und Popkultur sowie wie Projekte aus den vorstehend genannten Bereichen für Kinder und Jugendliche.

Antragsfrist: 30. Juni und 4. Januar
bonn.de

Stadt Düsseldorf
Das Kulturamt fördert Neuproduktionen freier Tanz- und Theatergruppen. Die Anträge werden zuerst im Beirat für Tanz und Theater beraten. Der Kulturausschuss entscheidet nach Empfehlung abschließend über die Anträge.

Antragsfristen: 1. April und 1. September
duesseldorf.de

Stadt Essen
Mit seiner Projektförderung verfolgt das Kulturbüro Essen die Absicht, Kulturprojekten von gesamtstädtischer oder regionaler Bedeutung den Weg in die Öffentlichkeit zu ebnen.

Antragsfristen: 31. März und 30. September
essen.de

Stadt Köln
Mit dem Förderprogramm Kultur Freie Szene fördert die Stadt Köln professionelle Künstler:innen, Künstlergruppen, freie Institutionen und Initiativen, die sich mit einem öffentlichen Kulturangebot an Kölner Bürger:innen richten.

Tanzproduktionen: Beantragt werden kann ein Zuschuss zu den Kosten der Produktion eines Tanzstücks, eines Festivals, einer Programmreihe oder einer städteübergreifenden Koproduktion. Antragsfrist: 30. September stadt-koeln.de/...kulturfoerderung/tanz

Produktionsförderung für große Bühnen: Das Kulturamt und die Oper Köln führen eine gemeinsame Ausschreibung durch, die sich an Kölner Tanzproduzent:innen zur Erstellung einer Bühnenproduktion richtet, die für die Präsentation auf einer großen Bühne geeignet ist. Derzeit keine Antragsfrist. stadt-koeln.de/...kulturfoerderung/tanz

Stadt Wuppertal
Beim Kulturbüro der Stadt Wuppertal können Projekte im Rahmen der Förderlinien Allgemeine Projektförderung, Fonds für Kunst und Kultur sowie Bergischer Kulturfonds beantragt werden.

Antragsfristen: 31. März und 30. September
wuppertal.de

Stadt Düsseldorf
In einem dreijährigen Rhythmus vergibt das Kulturamt die Konzeptförderung für freie Gruppen. Kriterien sind insbesondere ein erkennbares Entwicklungspotenzial zur weiteren Ausbildung des künstlerischen Profils sowie der Nachweis von Partnern. Förderberechtigt sind Einzelkünstler:innen sowie freie Gruppen, die in Düsseldorf wirken und mindestens drei Produktionskostenzuschüsse von der Landeshauptstadt Düsseldorf erhalten haben.

Antragsfrist für die Periode 2028 - 2030: 1. September 2027
duesseldorf.de

Stadt Köln
Bei der vierjährigen Projektförderung / Konzeptionsförderung werden Kompanien mit Arbeitsschwerpunkt in Köln strukturell unterstützt. Sie sollten (über-)regional sichtbar und vernetzt sein und bereits über eine professionelle Organisationsstruktur verfügen.

Derzeit keine Bewerbungsfrist. Die aktuelle Konzeptionsförderung der Sparte Tanz umfasst die Jahre 2025 bis 2028.
stadt-koeln.de

RheinEnergie Stiftung Kultur
Gefördert werden Projekte und Aktivitäten von gemeinnützigen Institutionen und Unternehmensformen, die ihren Sitz im Versorgungsgebiet der RheinEnergie haben. Vorausgesetzt die Projekte sind innovativ oder haben Modellcharakter. Eine Förderung von Einzelpersonen ist nicht möglich.

Antragsfristen: 28. Februar und 31. August
rheinenergiestiftung.de

Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes NRW
Mit der allgemeinen Projektförderung aus Mitteln des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen fördert das NRW Landesbüro Freie Darstellende Künste jährlich herausragende Projekte der Freien Darstellenden und Performativen Künste in NRW.

Bewerbungsfristen: 15. Mai und 15. November
nrw-lfdk.de

Kunststiftung NRW
Mit den Allgemeinen Vorhaben fördert die Kunststiftung NRW herausragende, darunter spartenübergreifende Projekte von hoher künstlerischer Qualität, programmatische Besonderheiten und innovative Konzepte.

Antragsfristen: 30. Juni und 30. November
kunststiftungnrw.de

NRW KULTURsekretariat
Die meisten Förderprogramme geben zur Antragstellung keine Fristen vor. Anträge für das Folgejahr werden in der Regel ab September jeden Jahres über das Förderportal des NRWKS entgegengenommen.

Digitale Performance: Durch dieses Förderprogramm werden seit 2015 vor allem Performances unterstützt, die künstlerisch mit digitalen Mitteln arbeiten. Die Höchstfördersumme beträgt bis zu 10.000 Euro. Aufgrund des wachsenden Interesses an dieser Förderlinie wird das Programm 2019 weiter ausgebaut.

Interventionen im Stadtraum: Dieses Förderprogramm dient der Stärkung und Sichtbarmachung von Kunstakteur:innen und lokalen Kulturszenen. Die Förderhöchstsumme liegt bei 10.000 Euro. Antragsfähig sind sowohl qualifizierte und/oder projekterfahrene Künstler:innen, als auch lokale Initiativen und Institutionen – jeweils in Verbindung miteinander. Voraussetzung ist die Empfehlung des lokalen Kulturamtes oder -büros.

Kooperierte Projekte: Unabhängig vom Genre werden städteübergreifende Veranstaltungen und Vorhaben gefördert, die von mindestens zwei Mitgliedsstädten bzw. ihren öffentlich geförderten Institutionen gemeinsam unterstützt werden. Dieses Programm bildet eine bewährte Grundlage zur langfristigen und nachhaltigen Weiterentwicklung erfolgreicher Programmansätze. Die Fördermittel hier sind in den letzten Jahren kontinuierlich erhöht worden. Derzeitige Höchstfördersumme: 15.000 Euro.

Tanzrecherche NRW
Das internationale Stipendienprogramm ermöglicht Tänzer:innen, Performer:innen und Choreograf:innen mehrwöchige Residenzen für themenbezogene, produktionsunabhängige Recherchen.
nrw-kultur.de

Soziokultur NRW
Allgemeine Projektförderung: Soziokultur NRW fördert kulturelle Projekte, die sich an gesellschaftlichen Fragen orientieren. Diese Vorhaben sind häufig spartenübergreifend und liegen an den Schnittstellen von kultureller, sozialer und politischer Arbeit – und fallen deshalb häufig durch die Raster klassischer, genreorientierter Kulturförderung.

Antragsfristen: November und Mai. Nächste Frist: 18. Mai 2026
soziokultur-nrw.de

Kultursekretariat Gütersloh
In den Bespieltheatern der Mitgliedsstädte des Kultursekretariats Gütersloh können ausgewählte zeitgenössische Tanzproduktionen für ein Touring gefördert werden. Eine Projektgruppe wählt besondere Tanzproduktionen für mehrere Bühnengrößen aus. Informationen für Tanzschaffende zur Aufnahme in den Spielzeitkatalog.

kultursekretariat.de

Spitzen- und Exzellenzförderung
siehe landesbuerotanz.de/...spitzenfoerderung-tanz

Mittelzentrenförderung Tanz / Performance
siehe landesbuerotanz.de/...mittelzentren

Konzeptionsförderung Tanz & Theater
siehe landesbuerotanz.de/...konzeptionsfoerderung

Derzeit keine Bewerbungsfrist.
mkw.nrw

Fonds Darstellende Künste
Produktionsförderung: Gefördert werden künstlerische Arbeitsprozesse, in deren Mittelpunkt ein neues Produktionsvorhaben in den Freien Darstellenden Künsten steht, und die in der Regel mit einer Premiere und zeitnah daran anschließenden Aufführungen abschließen. Antragsfristen: 15. April & 15. September 2026

Produktionsförderung Plus
Befördert werden neue, bundesweit wie international bemerkenswerte künstlerische Arbeiten frei produzierender Künstler:innen/-gruppen der Darstellenden Künste – in Koproduktion mit oder zur Aufführung an Freien Tanz- und Theaterhäusern, Festivals, Stadt- und Staatstheatern, Privattheatern sowie Nicht-Theater-Orten. Antragsfrist: 1. Juli 2026

Konzeptionsförderung: Die dreijährige Förderung dient dazu, herausragende Ansätze der Darstellenden Künste bundesweit hervorzuheben und einem größeren Publikum zugänglich zu machen. Derzeit keine Antragsfrist.

Wiederaufnahmeförderung
Diese Förderung dient der Wiederaufführung von bestehenden erfolgreichen und weiter erfolgversprechenden Produktionen der Freien Darstellenden Künste, die bereits eine Premiere hatten. Antragsfristen: 9. März & 12. Oktober 2026

Wiederaufnahmeförderung Ländliche Räume
Gefördert werden Wiederaufnahmen bzw. Gastspiele mit mindestens zwei Aufführungen in ländlichen Räumen von Produktionen der Freien Darstellenden Künste, die zuvor vom Fonds gefördert wurden und deren Premiere bereits stattgefunden hat. Antragsfrist: 15. Mai 2026

GLOBAL VILLAGE KIDS
Das Programm ermöglicht Projekte an der Schnittstelle von Freien Darstellenden Künsten und Kultureller Bildung und hat zwei Förderschwerpunkte: künstlerische Vorhaben in ländlichen Räumen und künstlerische Vorhaben in digitalen Räumen.
Antragsfrist GLOBAL VILLAGE KIDS Ländlich: 1. März 2026
Antragsfrist GLOBAL VILLAGE KIDS Digital: 1. März 2026

Residenzförderung
Gefördert werden ergebnisoffene Vorhaben wie Recherche, künstlerisch-experimentelle Labore und Konzeptentwicklungen für kommende Produktionen, die in einer Residenz an bzw. in Verbindung zu einem Residenzort stattfinden. Antragsfrist: 2. März 2026

Netzwerkförderung
Das bundesländerübergreifende Kooperationsvorhaben fördert Wissenstransfer und Qualifizierung in den Freien Darstellenden Künsten, die mind. eine größere Diskussions- oder Informationsveranstaltung zu fachspezifischem Austausch von bundesweiter Relevanz beinhalten. Nicht förderfähig sind künstlerische Produktionen und Gastspiele. Antragsfrist: 15. April 2026

fonds-daku.de

Joint Adventures / Nationales Performance Netz (NPN)
Koproduktionsförderung Tanz: Unterstützung nationaler und internationaler Koproduktionen im Bereich des zeitgenössischen Tanzes. Ziel ist es, die Mobilität, den Austausch und die Kooperation zwischen Künstler:innen, Veranstalter:innen und Produzent:innen zu unterstützen. Die Förderung setzt voraus, dass mindestens zwei Partner:innen miteinander kooperieren und ein Part aus einem deutschen Bundesland mit einem Part aus einem anderen Bundesland oder aus dem Ausland kooperiert. Antragsfristen: Ende Januar (1. Vergabe) / Mitte April (2. Vergabe nur unter Vorbehalt aufgrund begrenzter Mittel)

Impulsförderung Tanz & Theater: Im Rahmen der beiden nationalen Gastspielförderungen des NPN startet ein neues Impulsförderungsmodell, das bundesländerübergreifende Kooperationen unterstützt, um Entwicklungspotenziale in der Tanz- und Theaterszene zu ermöglichen. Es soll vor allem den Austausch zwischen Regionen fördern, in denen Strukturen zum qualitativen Erhalt der lokalen Szenen fehlen sowie lokale Künstler:innen und Veranstalter stärken. Förderbereiche sind: Residenzen, Austauschformate, Forschung und Veranstaltungen. Antragsfrist: Anfang März

Gastspiele Tanz International: Antragsberechtigt sind in Deutschland ansässige Kompanien/Künstler:innen, die mit einer Tanzproduktion im Ausland gastieren wollen. Die Produktion wurde maßgeblich in Deutschland erarbeitet. Antragsfristen: Anfang Februar (1. Vergabe), Ende März (2. Vergabe)

Gastspiele Tanz National: Antragsberechtigt sind freie Theater, Privat-, Stadt- und Staatstheater, Festivals, andere Kulturinstitutionen und Kompanien, die als Veranstalter auftreten und eine Tanzproduktion aus einem anderen Bundesland einladen möchten. Antragsfristen: Anfang Februar (1. Vergabe), Mitte April (2. Vergabe)

jointadventures.net

Fonds Soziokultur
Allgemeine Projektförderung: Gefördert werden zeitlich befristete Projekte, in denen neue Angebots- und Aktionsformen erprobt werden. Sie sollten Modellcharakter besitzen und beispielhaft sein für andere soziokulturelle Akteure und Einrichtungen. Antragsfristen: 2. Mai / 2. November

U25 - Richtung: Junge Kulturinitiativen
Das Förderprogramm richtet sich an Jugendliche zwischen 18 und 25 Jahren, die eigene Projektideen im soziokulturellen Praxisfeld entwickeln und umsetzen möchten. Antragsfristen: 2. Mai / 2. November. Anträge können über das Online-Portal eingereicht werden.

fonds-soziokultur.de

Kulturstiftung des Bundes
Allgemeine Projektförderung:
Kulturschaffende können zwei Mal im Jahr Fördergelder für Projekte aus allen künstlerischen Sparten beantragen. Die Förderung zeichnet sich dadurch aus, dass sie nicht auf die Förderung einer bestimmten Sparte oder eines bestimmten Themas festgelegt ist. Es sind große, innovative Projekte im internationalen Kontext, die hier berücksichtigt werden können. Antragsfrist: 31. Januar / 31. Juli kulturstiftung-des-bundes.de.../projektfoerderung

TANZLAND - Fonds für Gastspielkooperationen: Bei Tanzland geht es darum, die Vielfalt des zeitgenössischen Tanzes, die sich in der Arbeit von mehr als 60 Ensembles an Stadt- und Staatstheatern sowie von freien Kompanien zeigt, auch jenseits der etablierten Tanzzentren zu präsentieren: mit Gastspielen von Tanzensembles in Gastspielhäusern außerhalb der Metropolen. Aktuell keine Antragsfrist. kulturstiftung-des-bundes.de.../tanzland

Zero – Klimaneutrale Kunst- und Kulturprojekte: Das Förderprogramm mit dem Namen "Zero" ist zur Klimaneutralität bei Kulturprojekten aufgelegt und stellt bis 2025 insgesamt 4 Mio. Euro zur Verfügung. Kultureinrichtungen verschiedener Sparten können sich an dieser bundesweiten Nachhaltigkeitsinitiative beteiligen. Online-Beratungen für alle Interessierten werden angeboten. Aktuell keine Antragsfrist. kulturstiftung-des-bundes.de.../zero

Förderung mit regionalem Schwerpunkt

Regionales Kultur Programm
Das Regionale Kultur Programm fördert vorrangig Projekte und ­Maßnahmen, die das erarbeitete Kulturprofil der Kulturregion mittragen. Antragsberechtigt sind Kreise und Kommunen, Kultureinrichtungen jeglicher Größe, Vereine oder auch Einzelpersonen.

Antragsfrist: 30. September
regionaleskulturprogrammnrw.de

Stiftung der Sparda-Bank West​
Die Stiftung der Sparda-Bank West fördert gemeinnützige Projekte und Institutionen aus den Bereichen Kunst, Kultur und Soziales innerhalb des Geschäftsgebiets der Bank in fast ganz Nordrhein-Westfalen.

Anträge können kontinuierlich eingereicht werden.
stiftung-sparda-west.de

Landschaftsverband Rheinland (LVR)
Die regionale Kulturförderung dient dazu, die Vielfalt und Nachhaltigkeit des kulturellen Angebotes im Rheinland zu stärken und zu bewahren, sowie weithin wahrnehmbar und erlebbar zu machen. In diesem Rahmen werden sowohl eigene als auch kulturelle Projekte finanziell unterstützt.

Meldefrist bei den zuständigen Kreisen bzw. Kreisstädten: 28./29. Februar
Antragsfrist: 31. März
lvr.de

LWL-Kulturfonds
Der LWL-Kulturfonds fördert jedes Jahr spartenübergreifend Kulturprojekte und Publikationen. Die maximale Fördersumme liegt für Projekte bei 10.000 Euro und für Publikationen bei 2.500 Euro. Verbände, eingetragene Vereine, gemeinnützige Gesellschaften, Initiativen, Privatpersonen oder Einrichtungen in Westfalen-Lippe können ihre Anträge einreichen.

Antragsfristen: 1. Januar und 1. Juni
lwl-kultur.de

LWL-Kulturstiftung
Ein besonderes Augenmerk der Fördertätigkeit liegt auf qualitativ hochwertigen, spartenübergreifenden und überörtlichen Projekten mit klarem Bezug zu Westfalen-Lippe.

Antragsfristen: 28. Februar und 31. August
lwl-kulturstiftung.de

Neue Künste Ruhr
Diese Projektförderung soll junge Kunstformen wie Urban Arts, Digitale Künste und Neuer Zirkus fest im Ruhrgebiet verankern. Ein beantragtes Projekt kann maximal zwei Jahre dauern. Personen oder Organisationen, die einen Antrag stellen, müssen ihren Arbeitsschwerpunkt oder Geschäfts-/Wohnsitz im Ruhrgebiet haben. Vor allem Berufseinsteiger:innen sind eingeladen, sich zu bewerben.

Aktuell keine Antragsfrist
neuekuensteruhr.de

Regionalverband Ruhr (RVR)
Die Förderung kann für alle Sparten und Bereiche der regionalen Kultur gewährt werden, um Kooperationsprojekte sowie identitätsstiftende wie strukturbildende Gemeinschaftsprojekte der freien Kulturträger im Ruhrgebiet zu stärken.

Antragsfrist: 1. September 2026
metropoleruhr.de

Brost-Stiftung
Die Brost-Stiftung fördert im Ruhrgebiet wissensbasierte, konzeptionsstarke und zukunftsweisende Projekte in den Bereichen Kunst und Kultur, Jugend- und Altenhilfe, Volks- und Berufsbildung sowie mildtätige Maßnahmen.

Anträge können kontinuierlich eingereicht werden.
broststiftung.ruhr

Diversität

Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen
Auf Grundlage des Gesetzes zur Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe und Integration in NRW werden mit der Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe und Integration in NRW regelmäßig Mittel zur Durchführung von Projekten bereitgestellt, die die Integration und Teilhabe von Menschen mit Einwanderungsgeschichte unterstützen und fördern sollen.

mkjfgfi.nrw

Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen
Diversitätsfonds
: Die Landesregierung fördert seit 2021 gezielt Teilhabegerechtigkeit und Diversitätsentwicklung im Kulturbetrieb. Ziel ist es, die Diversitätsentwicklung, insbesondere im Bereich der freien Künste, zu stärken. Derzeit keine Antragsfrist. mkw.nrw/...diversitaetsfonds

Publikum.Personal.Programm – Kultur divers und inklusiv: Mit dem Programm sollen strukturelle und nachhaltige Veränderungsprozesse angestoßen werden, die gleichberechtigte und diskriminierungsfreie Teilhabe ermöglichen. Derzeit keine Antragsfrist. mkw.nrw/...kultur-divers-und-inklusiv

Kubia
Das Kompetenzzentrum für Kulturelle Bildung im Alter und Inklusion / kubia unterstützt mit Mitteln des NRW-Kulturministeriums zukunftsweisende Vorhaben von hoher künstlerischer Qualität, die Älteren einen besseren Zugang und Teilhabe am kulturellen Leben ermöglichen. Zielgruppe sind Personen, die bislang gar nicht oder wenig an Kultur teilhaben. Bewerben können sich Kulturschaffende sowie Institutionen aus NRW. Derzeit keine Antragsfrist.
ibk-kubia.de

Herbert-Funke-Stiftung
Die von Schuhmachermeister Herbert Funke errichtete gemeinnützige und mildtätige Stiftung fördert Projekte für sehbehinderte und blinde Menschen, um ein möglichst breites Publikum der Betroffenen im Sinne des Gemeinwohls zu erreichen. Die Stiftung fördert Projekte u. a. im Bereich Kunst und Kultur und unterstützt zudem bedürftige, sehbehinderte und blinde Menschen.

Antragsfrist: Anträge können jederzeit gestellt werden, müssen jedoch mindestens vier Wochen VOR dem geplanten Projektbeginn eingegangen sein.
herbert-funke-stiftung.de

Touring und internationaler Austausch

NRW-Gastspielförderung Tanz und Theater
Freischaffende NRW-Künstler:innen und Kompanien können drei Mal im Jahr beim nrw landesbuero tanz Anträge für die Gastspielförderung von Tanz- und Theaterproduktionen stellen. Eine Kooperation zwischen dem nrw landesbuero tanz und dem NRW Landesbüro Freie Darstellende Künste.

Antragsfristen: in der Regel im November, März und Juni jedes Jahres
Siehe landesbuerotanz.de/...gastspielfoerderung

NRW KULTURsekretariat
Das Internationale Besucherprogramm vernetzt Kulturschaffende, Künstler:innen, Journalist:innen und Kulturverantwortliche aus dem Ausland mit Partner:innen in Nordrhein-Westfalen. Jedes Jahr kommen insgesamt mehr als 100 Besucher:innen aus der ganzen Welt nach NRW und besuchen zahlreiche Kultureinrichtungen und kulturelle Veranstaltungen.

Keine Antragsfrist
nrw-kultur.de

Joint Adventures / Nationales Performance Netz (NPN)
Antragsberechtigt für die "Gastspielförderung Tanz" sind freie Theater, Privat-, Stadt- und Staatstheater, Festivals, andere Kulturinstitutionen und Kompanien, die als Veranstalter auftreten und eine Theaterproduktion aus einem anderen Bundesland einladen möchten.

Antragsfristen: Mitte Januar (1. Vergabe) / Anfang April (2. Vergabe nur unter Vorbehalt aufgrund begrenzter Mittel)
jointadventures.net

Fonds Darstellende Künste
Mit der Wiederaufnahmeförderung werden Wiederaufnahmen bzw. künstlerische oder formale Umarbeitungen von Produktionen der Freien Darstellenden Künste gefördert, die bereits vom Fonds gefördert wurden und Premiere gefeiert haben. Die Wiederaufnahmeförderung Ländliche Räume bezieht sich auf Wiederaufnahmen bzw. Gastspiele mit mind. zwei Aufführungen in ländlichen Räumen.

Antragsfrist: 9. März & 12. Oktober 2026 / 15. Mai 2026
fonds-daku.de

Joint Adventures / Nationales Performance Netz (NPN)

Gastspiele Tanz International: Antragsberechtigt für das Programm sind in Deutschland ansässige Kompanien und Künstler:innen, die mit einer Tanzproduktion im Ausland gastieren wollen. Die Produktion wurde maßgeblich in Deutschland erarbeitet. Antragsfristen: Anfang Februar (1. Vergabe) und Mitte April (2. Vergabe nur unter Vorbehalt aufgrund begrenzter Mittel)

Koproduktionsförderung Tanz: Unterstützung nationaler und internationaler Koproduktionen im Bereich des zeitgenössischen Tanzes. Ziel ist es, die Mobilität, den Austausch und die Kooperation zwischen Künstler:innen, Veranstalter:innen und Produzent:innen zu unterstützen. Die Förderung setzt voraus, dass mindestens zwei Partner:innen miteinander kooperieren und ein Part aus einem deutschen Bundesland mit einem Part aus einem anderen Bundesland oder aus dem Ausland kooperiert. Antragsfristen: Ende Januar (1. Vergabe) / Mitte April (2. Vergabe nur unter Vorbehalt aufgrund begrenzter Mittel)
jointadventures.net

Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen

Exportförderung: Gefördert werden Auftritte im Ausland durch Zuschüsse zum Beispiel zu Reise- und Transportkosten, Honoraren, Übernachtungskosten, Katalogkosten oder Produktionskosten. Antragsfrist: 31. Oktober

Kooperationsprojekte mit internationalen Partner:innen
Gefördert werden internationale Kooperationen von Künstler:innen, Kompanien und Kultureinrichtungen aus Nordrhein-Westfalen mit vor allem europäischen Partnern. Bezuschusst werden die Kosten der inländischen Seite. Eigenanteil: zwanzig Prozent (kommunal) bzw. zehn Prozent. Ausländische Partner tragen mindestens fünfzig Prozent. Laufzeit bis zu zwei Jahre, optional ein weiteres Jahr.

Auslandsstipendien: Das Minisiterium vergibt individuelle Auslandsstipendien für Künstler:innen aller Sparten in Höhe von zurzeit maximal 1.500 Euro monatlich für einen in der Regel bis zu sechs Monate langen Auslandsaufenthalt. Alle sonstigen Umstände sind von den Stipendiat:innen individuell zu planen. Momentan kann kein Antrag gestellt werden.
mkw.nrw

Goethe Institut

Culture Moves Europe: Produzent:innen, Künstler:innen, Veranstalter:innen aus den Ländern des Programms Creative Europe können Mobilitätsförderung für individuelle Reisen bei Culture Moves Europe beantragen. Das Programm wird von der Europäischen Union finanziert und vom Goethe-Institut umgesetzt. Es handelt sich um eine fortlaufende Ausschreibung. Die Anträge werden monatlich geprüft. Antragsfrist: 30. April 2026

Gastspiele in Deutschland: Das Geothe-Institut unterstützt Ensembles aus Entwicklungs- und Transformationsländern mit einem Zuschuss für Gastspiele in Deutschland. Antragsfrist: Laufend möglich, bis mindestens sieben Wochen vor dem Ende des vorangegangenen Quartals (15. November, 15. Februar, 15. Mai, 15. August)

Internationaler Koproduktionsfonds: Gefördert werden kollaborative Arbeitsprozesse und innovative Produktionsweisen im internationalen Kulturaustausch, die die Entstehung neuer Netzwerke und Arbeitsformen in globalen Zusammenhängen unterstützen. Antragsfrist: 1. April und 1. Oktober

Nachwuchsförderung: Bewerben können sich junge Künstler:innen am Anfang ihrer Karriere. Voraussetzung ist die Einladung eines professionellen Veranstalters im Ausland. Gefördert werden Reise- und / oder Transportkosten. Antragsfrist: Laufend möglich, bis mindestens sieben Wochen vor dem Ende des vorangegangenen Quartals (15. November, 15. Februar, 15. Mai, 15. August)

Rechercheaufenthalt im Ausland: Das Goethe-Institut fördert Rechercheaufenthalte von in Deutschland tätigen Künstler:innen, bei denen international ausgerichtete Projektvorhaben vorbereitet und Kontakte geknüpft werden können. Antragsfrist: Laufend möglich, bis mindestens zwölf Wochen vor Reisebeginn.
goethe.de

BKM: Deutsch-polnische Kulturprojekte
Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) fördert polnische Kultur in Deutschland, in jedem Bereich der Kultur. Das Projekt darf noch nicht begonnen haben.
Antragsfristen: 31. März / 30. September
foerderdatenbank.de

Deutsch-tschechischer Zukunftsfonds
Gefördert werden Projekte, die deutsch-tschechische Themen aufgreifen und die Kultur beider Länder präsentieren. Idealerweise soll die Umsetzung mit einem Kooperationspartnern aus dem jeweiligen Nachbarland erfolgen.
Antragsfristen: 31. März / 30. Juni / 30. September / 31. Dezember
fb.cz

Creative Europe Desk KULTUR
Die offizielle nationale EU-Förder-Kontaktstelle berät Kulturschaffende über Kulturförderprogramme der EU. Im Angebot: Erste Einschätzung der Projektidee hinsichtlich Förderfähigkeit, intensive Beratung bei Antragstellung und Hilfestellung bei der Suche nach Förderalternativen. Der Service ist kostenlos.
kultur.creative-europe-desk.de

Fonds Transfabrik: Der deutsch-französische Fonds Transfabrik für darstellende Künste fördert als Koproduktionspartner anteilig künstlerische Projekte und Kooperationen zwischen Frankreich und Deutschland insbesondere in den Bereichen zeitgenössischer Tanz, zeitgenössisches Theater, zeitgenössischer Zirkus, Objekt-, Figuren- und Straßentheater. Eine Kooperation von Institut français Deutschland und Goethe-Institut. Antragsfrist: 19. März 2026
fondstransfabrik.com

Recherche

NRW KULTURsekretariat
Die Tanzrecherche NRW bietet Tänzer:innen und Choreograf:innen die Möglichkeit mehrere Wochen in NRW zu arbeiten und zu recherchieren. Sie unterstützt die Entwicklung künstlerischer Arbeitsgrundlagen und ist somit keine Projektförderung. Antragsteller:innen und betreuende Institutionen sind Produktionshäuser, Festivals oder Kompanien. Zudem werden NRW-Künstler:innen einbezogen.

Derzeit keine Antragsfrist
nrw-kultur.de

Kunststiftung NRW
Um die notwendigen finanziellen Ressourcen für notwendige inhaltliche wie formale Recherchen abzufedern, unterstützt die Kunststiftung NRW Kunstschaffende aus NRW mit Recherchestipendien.

Antragsfristen: 30. Juni und 30. November
kunststiftungnrw.de

Fonds Darstellende Künste
Rechercheförderung: Diese Förderung ist eine personenbezogene stipendienartige Förderung, die der Recherche, der Entwicklung künstlerischer Produktionsvorhaben oder der künstlerischen Qualifizierung dient.

Derzeit keine Antragsfrist
fonds-daku.de

Stipendien

Kunststiftung NRW
Artist-in-Residence Programm: Für den Zeitraum von sechs Monaten vergibt die Kunststiftung NRW eine:r Tänzer:in / Choreograf:in mit Lebensmittelpunkt in NRW ein Stipendium für einen Residenzaufenthalt in Istanbul. Die Ausschreibung richtet sich an professionelle Künstler:innen, die bereits erste Berufserfolge vorweisen können. Bewerbungsfrist: 31. März 2026

Mentoring-Programm: Das NRW Landesbüro Freie Darstellende Künste schreibt regelmäßig ein Mentoring-Programm aus. Das von der Kunststiftung NRW geförderte und mitinitiierte Programm ermöglicht profilierten freien Gruppen / Ensembles aus Nordrhein-Westfalen für die Dauer von ca. einem Jahr produktionsunabhängig und themenspezifisch mit Mentor:innen ihrer Wahl zusammenzuarbeiten. Derzeit keine Antragsfrist.

Pina Bausch Fellowship for Dance and Choreography: Das Fellowship ermöglicht internationalen Tänzer:innen und Choreograf:innen als Mitglied in einem Ensemble ihrer Wahl drei bis sechs Monate lang neue tänzerische Ausdrucksweisen kennenzulernen oder sich mit der Arbeitsweise eines:r renommierten Choreograf:in auseinanderzusetzen. Das Angebot ist altersunabhängig, auf keine Tanzform beschränkt und zielt nicht auf eine Stückentwicklung ab. Bewerbungsfrist: jährlich
kunststiftungnrw.de

PACT Zollverein

Atelier: Seit 20 Jahren lädt PACT mit dem Atelier angehende und bereits etablierte Choreograf:innen, Tänzer:innen, Performer:innen, Bildende Künstler:innen und Musiker:innen dazu ein, einen Abend lang alle Räume des Hauses zu bespielen. Angesprochen sind regionale Künstler:innen in NRW sowie aus angrenzenden Regionen und dem nahen Ausland. Bewerbungsfristen: mehrmals im Jahr

Choreographische Dialoge: Das zweiwöchige Residenzformat gibt Performer:innen und Choreograf:innen aus Nordrhein-Westfalen Raum zur Befragung der eigenen Praxis. Ihnen wird die Möglichkeit gegeben, mit (inter-)nationalen Dialogpartner:innen in einen Diskurs zu treten. Es beinhaltet keine öffentliche Aufführung. Bewerbungsfrist: variabel

Fellowship: Mit einem Fellowship unterstützt PACT ein Mal im Jahr Künstler:innen, die mit ihren Arbeitsweisen auf aktuelle, gesellschaftliche Fragen reagieren und mit künstlerischen Vorschlägen auf diese einwirken. Bewerbungsfrist: variabel.

Residenzen: Das Produktionshaus in Essen bietet ganzjährig durchgeführte Residenzprogramme an, für die sich professionelle Kunstschaffenden aus dem In- und Ausland aus den Bereichen Tanz, Performance, Medienkunst und Wissenschaft bewerben können. Bewerbungsfristen: jeweils im Februar und September

1/2/8: Seit 2017 bietet PACT dieses Forschungs- und Entwicklungsformat mit Fokus auf die Verknüpfung von Wissen und Handeln als Plattform zur Verflechtung unterschiedlicher Praktiken, Methoden und Denkanstöße an.

IMPACT: Das internationale Residenz- und Austauschprogramm von PACT Zollverein für Künstler:innen aus Tanz, Performance, Medienkunst und verwandten Feldern bietet Arbeitsaufenthalte in Essen sowie bei Partnerinstitutionen weltweit und fördert Recherche, künstlerische Entwicklung und nachhaltige Netzwerke. Antragsfrist: jährlich
pact-zollverein.de

Goethe-Institut
Hospitationsprogramm für internationalen Nachwuchs
: Das Internationale Forum des Theatertreffens der Berliner Festspiele versteht sich als Vernetzungsplattform für junge Theatermacher:innen. Das Goethe-Institut ermöglicht internationalen Künstler:innen die Teilnahme mit einem Stipendium.

Bewerbungsfrist: Jährlich im Herbst
goethe.de

Rudolf Augstein Stiftung
Fleetstreet Residenz
: Durch das Fleetstreet Residency Program in Hamburg, mit einer Dauer von ein bis drei Monaten, sollen junge Künstler:innengruppen gefördert werden, die mit überschaubaren Mitteln Produktionen erarbeiten, die sich für kleinere Theaterräume eignen. Es werden 3.000 Euro pro Monat gezahlt. Antragsfrist: Järhlich im Spätsommer

Mentoring-Programm re:balance – Geschlechtergerechtigkeit in den Künsten: Das bundesweite Mentoring-Programm richtet sich an Künstler:innen aller Kunstsparten (alle Frauen sowie trans, inter und nichtbinäre Menschen). Stehen diese am Anfang oder an einem Wendepunkt in ihrer beruflichen Entwicklung, können sie sich auf einen Mentee-Platz bewerben. In Tandems arbeiten sie mit renommierten Mentor:innen sechs Monate lang an einer individuellen beruflichen Fragestellung. Antragsfristen variieren von Jahr zu Jahr. In der Regel gibt es zwei Fristen. Derzeit keine Antragsfrist
rudolf-augstein-stiftung.de

Stiftung TANZ
Die Stiftung TANZ vergibt Stipendien an Tanzschaffende im Übergang in einen neuen Beruf nach der aktiven Tanzkarriere. Drei Mal im Jahr kann ein Antrag auf eine einmalige Förderung für z.B: Kurs- oder Studiengebühren, Fahrtkosten oder Kinderbetreuung während einer Ausbildung gestellt werden.

Antragsfristen: 30. März, 30. Juni, 30. Oktober
stiftung-tanz.com

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