Kultur und Schule
Das NRW-Programm fördert kulturelle Bildungsprojekte für Schüler:innen aller Schulformen. Antragsteller sind schulische Träger, Tanzschaffende könnten z. B. proaktiv Schulen mit ihrer Projektidee kontaktieren.
Antragsfrist: 31. März für das kommende Schuljahr
kultur-und-schule.de
JeKits
„Jedem Kind Instrumente, Tanzen, Singen“ fördert Kooperationen zwischen Schulträgern und außerschulischen Partnern wie Musik- oder Tanzschulen. Tanzvermittler:innen, die sich für das JeKits-Programm interessieren, kontaktieren Linda Müller.
Antragsfrist: keine, da kontinuierliches Programm
jekits.de
Kulturrucksack NRW
Macht Kindern und Jugendlichen zwischen 10 und 14 Jahren kulturelle außerschulische Angebote in vielen NRW-Kommunen und verschiedenen Standorten zugänglich. Tanzvermittler:innen können sich an Kulturrucksack-Beauftragte in ihren Kommunen wenden.
Antragsfrist: variiert je nach Kommune
kulturrucksack.nrw.de
Kulturstrolche
Macht Grundschulkindern im Klassenverband ästhetische Erfahrungen in verschiedenen Kunstsparten in vielen Mitgliedsstädten der Kultursekretariate Gütersloh und Wuppertal zugänglich. Tanzvermittler:innen oder Tanzinstitutionen mit einer Projektidee können die jeweils in ihrem Ort aktiven Kulturstrolche-Projektleitungen, welche die Förderanträge stellen, kontaktieren.
Antragsfrist: variiert je nach Kommune
kulturstrolche.de
Projektfonds
Kulturelle Bildung Ruhr-Konferenz
Fördert künstlerische Projekte in Schulen im Ruhrgebiet. Anträge werden durch den Förderverein der Schule gestellt. Tanzschaffende mit einer Projektidee könnten z. B. proaktiv Schulen kontaktieren.
Aktuell können keine Anträge gestellt werden
schulministerium.nrw/projektfonds
LVR-Landschaftsverband und Landesjugendamt Rheinland
Unterstützt im Rahmen des Kinder- und Jugendförderplans NRW des MKFFI auch Tanzprojekte. Mögliche Förderschwerpunkte für Tanzvermittlungsprojekte: Teilhabe junger Menschen mit Zuwanderungserfahrung, mit Behinderung oder mit Benachteiligungslagen sowie Kulturelle Jugendarbeit. Antragsteller sind freie und öffentliche Träger in der Förderregion des LVR.
Antragsfrist: 10. Januar für das laufende Jahr
lvr.de
Dritte Orte
Stärkt Kultur und Begegnung im ländlichen Raum in NRW in 26 Kulturzentren. Wer prüfen möchte, wo sich beispielsweise ein Tanz-Workshop, ein Gastauftritt oder ein Teilhabeprojekt mit Bürger:innen realisieren ließe, findet in der Broschüre weiterführende Informationen und Kontakte.
Antragsfrist: keine Angabe
mkw.nrw/kultur/foerderungen/dritte-ort
Durchdrehen!
Mit „Durchdrehen!“ fördert das Kultursekretariat NRW Gütersloh zweijährig Tanzprojekte mit jungen Menschen ab der 5. Klasse in ihren Mitgliedstädten, sowie den Besuch bei Tanzvorstellungen und lädt alle Projekte zu einem gemeinsamen Tanzfestival ein. Tanzschaffende oder Mitgliedsstädte mit Interesse erhalten mehr Informationen über Karin Grummert.
Nächste Ausschreibung: Winter 2023/24
kultursekretariat.de
(D)ein Ding
Mit der Förderreihe „(D)ein Ding“ fördert das Kultursekretariat NRW Gütersloh experimentelle künstlerische Formate für und mit Jugendliche(n) ab 14 Jahren in Höhe von bis zu 2.000 Euro. Angesprochen sind Gruppen, Ensembles, Vereine, kulturpädagogische und andere kommunale Einrichtungen aus den Mitgliedsstädten. Kontaktperson ist auch hier Karin Grummert.
Antragsfrist: 31. Januar 2023
kultursekretariat.de
LAG Tanz
Fördert Tanzprojekte mit Kindern und Jugendlichen zwischen 6 und 21
Jahren (in Ausnahmefällen bis 26 Jahren) in Kultur- und
Jugendeinrichtungen sowie außerunterrichtliche Angebote an Schulen.
Antragsberechtigt sind Kulturschaffende und Institutionen in NRW.
Antragsfristen: 30. April und 31. Oktober
lag-tanz-nrw.de
LAG Soziokultur NRW
Fördert Projekte, die dem Grundsatz „Kultur von allen für alle“
folgen. Antragsberechtigt sind Kulturschaffende und Institutionen in
NRW.
Antragsfrist: verschiedene Fristen
soziokultur-nrw.de
Fonds Soziokultur
Allgemeine Projektförderung
Gefördert werden zeitlich befristete Projekte mit Modellcharakter, in denen neue Angebots- und Aktionsformen erprobt werden.
Antragsfristen: 2. Mai und 2. November
fonds-soziokultur.de/allgemeine-projektfoerderung
U25-Richtung / Junge Kulturinitiativen
Das Förderprogramm richtet sich an Jugendliche zwischen 18 und 25
Jahren, die eigene Projektideen im soziokulturellen Praxisfeld
entwickeln und umsetzen möchten.
Antragsfristen: 2. Mai und 2. November
fonds-soziokultur.de/u25-richtung-junge-kulturinitiativen
Jonge Kunst
Die Förderung richtet sich an deutsche und niederländische
Kulturinitiativen und -einrichtungen, die Interesse daran haben mit und
für junge Menschen im Alter zwischen 12 und 25 Jahren Kulturprojekte zu
entwickeln.
Antragsfrist: 4. März
fonds-soziokultur.de/jonge-kunst
Kubia
Das Kompetenzzentrum für Kulturelle Bildung im Alter und Inklusion /
kubia unterstützt zukunftsweisende künstlerische Projekte mit älteren
Menschen, die bislang gar nicht oder wenig an Kultur teilhaben. Bewerben
können sich Kulturschaffende sowie Institutionen aus NRW.
Antragsfrist jährlich: 30. September
ibk-kubia.de
Kultur macht stark
Mit dem Programm „Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung“ fördert das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) außerschulische Projekte für Kinder und Jugendliche zwischen drei und 18 Jahren, umgesetzt von lokalen Bündnissen mit mindestens drei Partnern aus Bildungs-, Kultur- oder Sozialbereich.
bmbf.de
Insgesamt gibt es 23 „Förderer". Das sind Verbände und Einrichtungen, die die Mittel des BMBF zur Förderung lokaler Angebote an die Antragsteller vor Ort weiterleiten. Die Bündnisse für Bildung beantragen Mittel bei einem der Förderer auf der Grundlage seines jeweiligen Konzeptes.
Förderer, die zur eigenen Projektidee passen, finden sich hier: kumasta.buendnisse-fuer-bildung.de
Wichtigster Förderer für Tanzprojekte: aktiontanz.de/chancetanz und zurbühne.de
Antragsfristen: 15. Januar, 30. April, 30. September
Aktion Mensch
Aktion Mensch fördert freie, gemeinnützige Organisationen mit Sitz in Deutschland (keine Einzelpersonen). Das Projekt muss Menschen in Deutschland oder Osteuropa zugutekommen, und zwar Menschen mit Behinderung, Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen (bis 27 Jahren) und Menschen in sozialen Schwierigkeiten. Es soll Teilhabe und Inklusion vor Ort in einem der Lebensbereiche der Aktion Mensch, z. B. Bildung und Persönlichkeitsentwicklung ermöglichen.
aktion-mensch.de
Brost-Stiftung
Die Brost-Stiftung fördert im Ruhrgebiet wissensbasierte, konzeptionsstarke und zukunftsweisende Projekte in den Bereichen Kunst und Kultur, Jugend- und Altenhilfe, Volks- und Berufsbildung sowie mildtätige Maßnahmen.
broststiftung.ruhr
Bürgerstiftung Köln
Unterstützt Projekte u. a. im Bereich Bildung und Kultur mit Bezug zu den in Köln lebenden Menschen, die beantragenden Projektträger:innen müssen als gemeinnützig anerkannt sein.
Anträge fortlaufend möglich
buergerstiftung-koeln.de
GLS Treuhand e. V.
Engagiert sich für gemeinnützige Projekte in Bildung, Zivilgesellschaft, Kultur, Landwirtschaft, Grüne Energie und Entwicklung. Unter dem Dach des Vereins gruppieren sich eine Vielzahl von (Themen-)Stiftungen sowie über 160 Stiftungsfonds.
Anträge fortlaufend möglich
gls-treuhand.de
Imhoff-Stiftung
Die Stiftung fördert Projekte, die innerhalb der Stadt Köln initiiert und realisiert werden, antragsberechtigt sind steuerbegünstigte Körperschaften oder Körperschaften des öffentlichen Rechts (keine Einzelpersonen).
Antragsfrist: 23. September
imhoff-stiftung.de
Playmobil Kinderstiftung
Die Stiftung fördert Projekte für Kinder und Jugendliche im Bereich Bildung, Bewegung, Gesundheit und Kreativität, u. a. um Zugänge zu Kunst und Kultur zu ermöglichen. Förderberechtigt sind anerkannte steuerbegünstigte Körperschaften oder juristische Personen des öffentlichen Rechts.
Anträge fortlaufend möglich
kinderstiftung-playmobil.de
PwC-Stiftung
Die Stiftung fördert bundesweit partizipative Projekte der ästhetischen Kulturbildung im Bereich der darstellenden und bildenden Kunst, der Musik und der Literatur sowie der Neuen Medien für Kinder und Jugendliche. Antragsberechtigt sind gemeinnützige Institutionen und Träger (keine Einzelpersonen).
Antragsfristen: 1. März und 1. September
pwc-stiftung.de
RheinEnergie Stiftung
Im Programmbereich „Kulturelle Bildung für Kinder und Jugend“ fördert die Stiftung Projekte und Aktivitäten von gemeinnützigen Institutionen und Unternehmensformen im Versorgungsgebiet der RheinEnergie (keine Einzelpersonen).
Antragsfristen: 28. Februar und 31. August
rheinenergiestiftung.de
Mixed up
Der Wettbewerb zeichnet kreative Projekte und regelmäßige Angebote Kultureller Bildung für Kinder und Jugendliche aus, die durch ein Kooperationsteam oder in einem Netzwerk umgesetzt werden. Vergeben werden drei Preise à 5.000 Euro.
Aktuell können keine Anträge gestellt werden
bkj.de
Auf unserer Website finden sich im Förderkalender eine chronologische Auflistung der Antragsfristen, im Förderkompass sind die Institutionen aufgeführt, die Tanzprojekte in NRW und überregional finanzieren. In beiden Sammlungen sind auch Finanzierer der Tanzvermittlung aufgeführt. Sämtliche Angaben und Fristen sind ohne Gewähr!