Diese Übersicht wird stetig erweitert und aktualisiert, wir empfehlen daher die weitere Recherche auf den jeweiligen Webseiten. Sämtliche Angaben und Fristen sind ohne Gewähr. Bei Fragen, Anregungen und Informationen bitte eine Nachricht an nrw(at)landesbuerotanz.de.
Mit Mitteln des Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen fördert das NRW Landesbüro Freie Darstellende Künste jährlich herausragende Projekte der Freien Darstellenden und Performativen Künste in NRW.
Bewerbungsfristen: 15. Mai und 15. November
Im Kontext der Aufstockung des Etats für die freien darstellenden Künste hat das Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes NRW die Konzeptionsförderung geschaffen. Sie wurde bereits 2020 und 2022 vergeben und umfasst eine Zuwendung von bis zu 50.000 Euro pro Jahr. Angesprochen sind kontinuierlich in Nordrhein-Westfalen arbeitende Künstler:innen und Kompanien aus dem Bereich der Freien Darstellenden Künste. Insgesamt erhalten bis zu 35 von ihnen diese Förderung. Sie wird in einem dreijährigen Rhythmus ausgeschrieben und von der zuständigen Bezirksregierung verwaltet. Diese Kompanien erhalten seit 2023 eine Konzeptionsförderung.
Derzeit keine Bewerbungsfrist.
Mit der NRW-Spitzenförderung erhalten qualitativ herausragende Ensembles der Freien Darstellenden Künste aus Nordrhein-Westfalen zusätzliche Planungssicherheit und Unterstützung für ihre weitere künstlerische Profilierung. Die Förderung ist auf drei Jahre angelegt und wird vergeben an acht Tanzensembles, acht Kompanien des Freien Theaters sowie an Kinder- und Jugendtheater. Sie richtet sich an Ensembles mit bundesweiter bis internationaler Ausstrahlung, die sich mit künstlerischen Spitzenleistungen über Jahre bewährt haben und über professionelle Netzwerk- und Partnerstrukturen verfügen, die ihre Arbeit stützen.
Ensembles, die drei Mal die Spitzenförderung erhalten haben, steigen künftig in eine mit 100.000 Euro dotierte Exzellenzförderung auf.
Spitzen- und Exzellenzförderung Tanz
Die Bewerbungsfrist für die Jahre 2024 - 2026 ist abglaufen.
Mehr Informationen siehe Spitzenförderung
Spitzen- und Exzellenzförderung Theater
Derzeit keine Bewerbungsfrist. Nächste Ausschreibung für die Jahre 2026 - 2028 in 2025.
Mehr Informationen siehe nrw-lfdk.de
Spitzenförderung Kinder- und Jugendtheater
Derzeit keine Bewerbungsfrist. Nächste Ausschreibung für die Jahre 2026 - 2028 in 2025.
Mehr Informationen siehe nrw-lfdk.de
Mit der Mittelzentrenförderung Tanz / Performance unterstützt das Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen die Produktionsstrukturen der Einrichtungen mit jeweils 30.000 Euro jährlich.
Derzeit keine Bewerbungsfrist. Nächste Ausschreibung für die Jahre 2026 - 2028 in 2025.
Mehr Informationen siehe Mittelzentren und mkw.nrw
Freischaffende Künstler:innen und Kompanien in Nordrhein-Westfalen können drei Mal im Jahr beim nrw landesbuero tanz Anträge für die Gastspielförderung von Tanz- und Theaterproduktionen stellen. Eine Kooperation zwischen dem nrw landesbuero tanz und dem NRW Landesbüro Freie Darstellende Künste.
Antragsfristen: in der Regel im November, März und Juni jedes Jahres
Mehr Informationen siehe Gastspielförderung
Die NRW-Landesregierung unterstützt Künstler:innen aller Sparten in vielfältiger Weise: Mit projektbezogener und institutioneller Förderung werden dabei vor allem Arbeiten zur Kulturvermittlung unterstützt. Ansprechpartner:innen sind die Dezernate 48 der jeweiligen Bezirksregierungen.
Neue Normalität – Förderung von Diversitätsentwicklung in Kultureinrichtungen
Mit dem Programm sollen strukturelle und nachhaltige Veränderungsprozesse angestoßen werden, die gleichberechtigte und diskriminierungsfreie Teilhabe ermöglichen. Im Rahmen der Konzeptentwicklung müssen daher konkrete Ziele für Personal, Publikum, Programm, Pressearbeit und Partner definiert werden. Barrieren und Benachteiligungen für unterrepräsentierte Gruppen im Kulturbetrieb sollen so abgebaut und neue Zugänge geschaffen werden. Vorbehaltlich der Bereitstellung entsprechender Mittel stehen insgesamt bis zu 500.000 Euro für die Jahre 2022 und 2023 zur Verfügung.
Bewerbungsfrist: 15. Dezember 2022
Internationaler Kulturaustausch
Export- und Kooperationsförderung, Individuelle Auslandsstipendien
Das Ministerium für Kultur und Wissenschaft NRW fördert den internationalen Austausch von Künstler:innen und Kultureinrichtungen, insbesondere durch die beiden Förderprogramme Export- und Kooperationsförderung.
Die Kooperationsförderung unterstützt internationale Kooperationsprojekte zwischen Künstler:innen, Kompanien und Kultureinrichtungen in Nordrhein-Westfalen mit internationalen Partner:innen. Zuständig ist die jeweilige Bezirksregierung.
Antragsfristen: 31. März und 30. September
Desweiteren vergibt es individuelle Auslandsstipendien für Künstler:innen aller Sparten. Das Barstipendium beträgt zurzeit maximal 1.500 Euro monatlich für einen in der Regel bis zu sechs Monate langen Auslandsaufenthalt. Alle sonstigen Umstände sind vom Stipendiaten individuell selbst zu planen.
Bewerbungsfrist: 31. März (Datum des Poststempels)
Diversitätsfonds
Die Landesregierung fördert seit 2021 gezielt Teilhabegerechtigkeit und Diversitätsentwicklung im Kulturbetrieb. Mit dem Diversitätsfonds werden nun zum zweiten Mal Künstler:innen gefördert, die bisher nur unzureichend in der Kulturszene in Nordrhein-Westfalen repräsentiert sind. Ziel ist es, die Diversitätsentwicklung insbesondere im Bereich der freien Künste zu stärken.
Antragsfrist: 31. Oktober 2022
Neue Künste Ruhr
Das neue Förderprogramm fördert Neue Künste im Ruhrgebiet und ist auf zehn Jahre angelegt. Als Neue Künste werden der zeitgenössische Zirkus, elektronische Musik, digitale Kunst und Urban Arts bezeichnet.
Antragsfrist: 15. März und 15. Oktober
Allgemeine Projektförderung
siehe oben.
Antragsfristen: 15. Mai und 15. November
Spitzenförderung Theater // Spitzenförderung Kinder- und Jugendtheater
siehe Spitzenförderung
Die Bewerbungsfrist ist abgelaufen.
Unterstützt werden Kulturprojekte in allen Sparten, für die meist keine Fristen vorgegeben werden. Anträge für das Folgejahr werden ab September jeden Jahres entgegengenommen. Das NRW KULTURsekretariat stellt sich 2023 neu auf und digitalisiert das Förderverfahren. Ab sofort können Antragsteller:innen aus den Mitgliedsstädten ihre Anträge digital über foerderportal.nrw-kultur.de einreichen.
Projektförderung
Anträge sind über das ausgefüllte Antragsformular per Post einzureichen.
Tanzrecherche NRW
Die Tanzrecherche NRW bietet Tänzer:innen und Choreograf:innen die Möglichkeit mehrere Wochen in NRW zu arbeiten und zu recherchieren. Sie unterstützt die Entwicklung künstlerischer Arbeitsgrundlagen und ist somit keine Projektförderung. Antragsteller:innen und betreuende Institutionen sind Produktionshäuser, Festivals oder Kompanien. Zudem werden NRW-Künstler:innen einbezogen. Ziel ist es, bei jeder Tanzrecherche die Ansätze und Abläufe der genannten Einrichtungen einzubinden und die NRW-Szene vom Austausch mit internationalen Stipendiat:innen profitieren zu lassen.
PerformAktiv
Im Dialog mit den Kulturämtern der Partnerstädte hat das NRWKS seit 2015 mit PerformAktiv ein neues Programm zur Förderung performativer Formate mit experimentellen Ansätzen aufgelegt. Die Förderung beträgt pro Antrag bis zu einer maximalen Fördersumme von 3.000 Euro.
Internationales Besucherprogramm
Es vernetzt Kulturschaffende, Künstler:innen, Journalist:innen und Kulturverantwortliche aus dem Ausland mit Partner:innen in Nordrhein-Westfalen. Die Besuche der ausländischen Gäste dauern meist zwei bis fünf Tage und sind auf den direkten persönlichen Kontakt ausgerichtet. Jedes Jahr kommen insgesamt mehr als 100 Besucher:innen aus der ganzen Welt nach NRW und besuchen zahlreiche Kultureinrichtungen und kulturelle Veranstaltungen.
Digitale Performance
Durch dieses Förderprogramm werden seit 2015 vor allem Performances unterstützt, die künstlerisch mit digitalen Mitteln arbeiten. Die Höchstfördersumme beträgt bis zu 8.000 Euro. Aufgrund des wachsenden Interesses an dieser Förderlinie wird das Programm 2019 weiter ausgebaut.
Interkultur und Diversität
Dieses Förderprogramm konzentriert sich auf die kulturelle Vielfalt der Gesellschaft und fördert Projekte und Diskurse sowie Konzeptentwicklungen und Workshops, die sich künstlerisch dem Austausch von Menschen mit unterschiedlicher kultureller Orientierung widmen. Kontinuierlich bewerben können sich Veranstalter, Künstler:innen, Institutionen und Initiativen aus den Mitgliedsstädten des Kultursekretariats. Bei digitalen Formaten muss sich der Arbeitsort des/der Künstler:in in einer Mitgliedsstadt befinden.
Kooperierte Projekte
Unabhängig vom Genre werden städteübergreifende Veranstaltungen und Vorhaben gefördert, die von mindestens zwei Mitgliedsstädten bzw. ihren öffentlich geförderten Institutionen gemeinsam unterstützt werden. Dieses Programm bildet eine bewährte Grundlage zur langfristigen und nachhaltigen Weiterentwicklung erfolgreicher Programmansätze.Die Fördermittel hier sind in den letzten Jahren kontinuierlich erhöht worden.
Kulturstrolche
Das landesweite Förderprogramm bietet Kindern bereits im Grundschulalter die Möglichkeit, frühzeitig aktiv mit unterschiedlichsten Kunstformen und Kulturinstitutionen in Berührung zu kommen und sich so die kulturelle Vielfalt der eigenen Stadt zu erschließen. Eine Kooperation mit dem Kultursekretariat NRW Gütersloh.
Stadtviertel-Förderung
Dieses Programm dient der Entwicklung und Pflege der kulturellen Vielfalt in den Stadtgesellschaften. Gefördert werden Projekte, die von bürgerlichen Initiativen gemeinsam mit professionellen Kulturakteur:innen organisiert werden. Antragsberechtigt sind in den Stadtbezirken ansässige bürgerliche Initiativen, Vereine oder Künstler:innen und Voraussetzung ist ein etablierter, professioneller Tandempartner aus dem Bereich Kunst und Kultur, mit dem das Projekt gemeinsam durchgeführt wird.
Das Regionale Kultur Programm fördert vorrangig Projekte und Maßnahmen, die das erarbeitete Kulturprofil der Kulturregion mittragen.
Antragsfrist: 30. September
Der Kinder- und Jugendförderplan ist das Instrument des Landes zur Erfüllung seiner Aufgaben auf dem Gebiet der Kinder- und Jugendarbeit. Er gibt die fachlichen Förderschwerpunkte vor. Das Jugendförderungsgesetz verpflichtet das Land, für jede Legislaturperiode einen Kinder- und Jugendförderplan aufzustellen.
mkffi.nrw/kinder-und-jugendfoerderplan
Auf Grundlage des Gesetzes zur Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe und Integration in NRW werden regelmäßig Mittel zur Durchführung von Projekten bereitgestellt, die die Integration und Teilhabe von Menschen mit Einwanderungsgeschichte unterstützen und fördern sollen.
NRW Gastspielförderung Tanz und Theater
Freischaffende Künstler:innen in Nordrhein-Westfalen können drei Mal im Jahr beim nrw landesbuero tanz Anträge für die Gastspielförderung von Tanz- und Theaterproduktionen stellen. Eine Kooperation zwischen dem nrw landesbuero tanz und dem NRW Landesbüro Freie Darstellende Künste.
Antragsfristen: siehe Gastspielförderung
Spitzenförderung Tanz des Landes NRW
siehe Spitzenförderung
Nächste Ausschreibung für den Förderturnus 2024 - 2027 voraussichtlich in 2023.
Mittelzentren Tanz/Performance
siehe Mittelzentren
Aktuell ist keine Bewerbung möglich.
Die regionale Kulturförderung dient dazu, die Vielfalt und Nachhaltigkeit des kulturellen Angebotes im Rheinland bzw. in Westfalen-Lippe zu stärken und zu bewahren sowie weithin wahrnehmbar und erlebbar zu machen. In diesem Rahmen werden sowohl eigene als auch kulturelle Projekte finanziell unterstützt.
Meldefrist bei den zuständigen Kreisen bzw. Kreisstädten: 28./29. Februar
Antragsfrist: 31. März
Die Förderung kann für alle Sparten und Bereiche der regionalen Kultur gewährt werden. Der Schwerpunkt soll bei Gemeinschaftsprojekten in der Off-Kultur sowie bei Kooperationsprojekten freier Träger mit öffentlich-rechtlich getragenen Kultureinrichtungen liegen. Ziel ist es, den weiteren Ausbau interdisziplinärer und kooperativer Arbeits- und Produktionsweisen nachhaltig zu fördern.
Derzeit sind keine Bewerbungen möglich.
Auf der Grundlage des Kinder-und Jugendförderplanes NRW und gemeinsam mit vielen engagierten Kooperationspartnern fördert die Landesarbeitsgemeinschaft Tanz NRW vielfältige Projekte und Bildungsmaßnahmen der kulturellen Jugendarbeit oder der nebenberuflichen Fortbildung von Pädagogen und Multiplikatoren.
Antragsfristen: 31. Oktober und 30. April
Das Kompetenzzentrum für Kulturelle Bildung im Alter und Inklusion / kubia unterstützt mit Mitteln des NRW-Ministeriums für Kultur und Wissenschaft zukunftsweisende Vorhaben von hoher künstlerischer Qualität, die Älteren einen besseren Zugang und Teilhabe am kulturellen Leben ermöglichen. Zielgruppe sind Personen, die bislang gar nicht oder wenig an Kultur teilhaben. Bewerben können sich Kulturschaffende sowie Institutionen aus NRW, die hier ein künstlerisches Projekt mit älteren Menschen umsetzen.
Antragsfrist: 30. September
Soziokultur NRW (ehemals Landesarbeitsgemeinschaft Soziokultureller Zentren NRW / LAG NRW) ist die fachliche Vertretung der derzeit 78 soziokulturellen Zentren in Nordrhein-Westfalen. Aufgabe ist es, die Rahmenbedingungen für kulturelle Vielfalt in NRW zu verbessern.
Konzeptförderung
Das Instrument unterstützt die künstlerische Profilierung der Soziokulturellen Zentren in NRW.
Investitionsförderung
Im Fokus der jährlichen Investitonsförderung stehen Maßnahmen im Zusammenhang von Digitalisierung, zur Verbesserung der Barrierefreiheit sowie zur kulturell-künstlerischen Entwicklung.
Allgemeine Projektförderung und Transkultur
Gefördert werden an gesellschaftlichen Fragen orientierte kulturelle Projekte, die zwischen die Raster an klassische Genres orientierter Kulturförderung fallen. Die transkulturelle Projektarbeit ist ein Schwerpunkt, in dem auch kulturschaffende Menschen mit Flucht- und Migrationserfahrung in die soziokulturelle Projektarbeit einbezogen werden.
Kooperationen von soziokulturellen Zentren mit kommunalen Kultureinrichtungen
Ziel ist es, Kommunikation und Kooperation der Zentren mit kommunalen Einrichtungen zu stiften und bereits vorhandene Zusammenarbeiten fortzuentwickeln.
Kulturelle Bildung in der soziokulturellen Praxis
Das Programm fördert Projekte, in denen Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene im Mittelpunkt stehen und sich aktiv mit den eigenen „Lebens(t)räumen“ auseinandersetzen können.
Zertifizierung von Lüftungsanlagen für soziokulturelle Zentren
Soziokultur NRW fördert bis 31. Dezember 2022 mit Mitteln des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft des Landes NRW im Rahmen eines Sonderprogramms die Zertifizierung von raumlufttechnischen Anlagen.
Die Bundesstadt Bonn fördert Projekte aus den Bereichen Musik, Theater, Tanz, Bildende Kunst, Literatur, Film/Video und Rock- und Popkultur sowie wie Projekte aus den vorstehend genannten Bereichen für Kinder und Jugendliche.
Antragsfrist: 30. Juni und 31. Dezember
Das Kulturamt fördert Neuproduktionen freier Tanz- und Theatergruppen. Die Anträge werden zuerst im Beirat für Tanz und Theater beraten und mit einer Empfehlung an den Kulturausschuss weitergeleitet, der abschließend über die Anträge entscheidet.
Antragsfristen: 1. April und 1. September
Mit seiner Projektförderung verfolgt das Kulturbüro Essen die Absicht, Kulturprojekten von gesamtstädtischer oder regionaler Bedeutung den Weg in die Öffentlichkeit zu ebnen.
Antragsfristen: 31. März und 30. September
Mit dem Förderprogramm Kultur Freie Szene fördert die Stadt Köln professionelle Künstler:innen, Künstlergruppen, freie Institutionen und Initiativen, die sich mit einem öffentlichen Kulturangebot an Kölner Bürger:innen richten.
Tanzproduktionen
Beantragt werden kann ein Zuschuss zu den Kosten der Produktion eines Tanzstücks, eines Festivals,
einer Programmreihe oder einer städteübergreifenden Koproduktion. Der
Zuschuss kann die Kosten der ersten gesicherten Aufführungsstaffel
beinhalten. Anträge für Projekte mit langem Planungsvorlauf sollten bis >NEU: 30. September für das darauffolgende Jahr gestellt werden.
Gastspiele
Beantragt
werden kann ein Zuschuss zu besonderen Gastspielen Kölner Gruppen
außerhalb Kölns. Die reguläre Gastspieltätigkeit ist nicht förderfähig.
Außerdem können Gastspiele auswärtiger Gruppen in Köln gefördert werden,
sofern Kölner Kooperationspartner:innen beteiligt sind und den Antrag
stellen.
Produktionsförderung für große Bühnen in Kooperation mit der Oper Köln
Das Kulturamt und die Oper Köln führen eine gemeinsame
Ausschreibung durch, die sich an Kölner Tanzproduzent:innen zur
Erstellung einer Bühnenproduktion richtet, die für die Präsentation auf
einer großen Bühne (16 Meter mal 12 Meter) geeignet ist. Die Zusammenarbeit ist als Kooperation zur Erstellung einer Uraufführung zwischen der Oper Köln und einem Ensemble der freien Szene geplant.
Vierjährige Projektförderung / Konzeptionsförderung
Bei der vierjährigen Projektförderung wird die Tätigkeit der Bewerber:in mit einer festen Fördersumme pro Jahr unterstützt. Angestrebt sind 28.000 Euro jährlich; Ausgeschüttet werden max. 28.000 Euro. Förderfähig sind allein projektbezogene Kosten. Die vierjährige Konzeptionsförderung unterstützt das gesamte, dem Förderzweck dienende Unternehmen einer oder eines Zuschussnehmenden, also auch die Kosten zur Unterhaltung einer Struktur.
Die Vergabe der Förderungen für die Periode 2021-2024 ist abgeschlossen.
Open Air-Veranstaltungen
Im Jahr 2022 stellt die Stadt Köln 300.000 Euro zur Förderung des Open-Air-Angebots in Köln zur Verfügung. 150.000 Euro davon werden für die Förderung von Open-Air-Veranstaltungen aller Sparten der freien Szene Kölns eingesetzt, die restlichen 150.000 Euro für die infrastrukturelle Förderung von temporär eingerichteten Open-Air-Spielstätten.
Projektförderung
Die Kunststiftung NRW fördert herausragende, darunter spartenübergreifende Projekte von hoher künstlerischer Qualität, programmatische Besonderheiten und innovative Konzepte.
Antragsfristen: 30. Juni und 30. November
Pina Bausch Fellowship for Dance and Choreography
Das Pina Bausch Fellowship ermöglicht Tänzer:innen sowie Choreograf:innen weltweit als Mitglied auf Zeit in einem Ensemble ihrer Wahl neue tänzerische Ausdrucksweisen kennenzulernen oder sich mit der Arbeitsweise eines:r renommierten Choreograf:in auseinanderzusetzen. Der Aufenthalt umfasst drei bis sechs Monate und eine monatliche Zuwendung sowie Reisekostenübernahme.
Aktuell keine Antragsfrist
Artist-in-Residence Programm
Für den Zeitraum von sechs Monaten vergibt die Kunststiftung NRW an eine Tänzer:in bzw. eine Choreograf:in, der/die ihren Lebensmittelpunkt in Nordrhein-Westfalen hat, ein Stipendium für einen Residenzaufenthalt in Istanbul. Die Ausschreibung richtet sich an professionelle Künstler:innen, die bereits erste Berufserfolge vorweisen können.
Recherchestipendien
Inhaltliche
wie formale Recherchen sind für viele Künstler:innen, Kollektive und
freie Gruppen im Vorfeld einer Produktion unverzichtbar, so etwa, um
Themen und Konzepte zu präzisieren, ästhetische Formate zu schärfen und
methodische Herangehensweisen zu entwickeln. Um die hierfür notwendigen
finanziellen Ressourcen abzufedern, unterstützt die Kunststiftung NRW Kunstschaffende aus
NRW mit Recherchestipendien. Für weiterführende Vorhaben (Produktionen,
Publikationen, sonstige Formate, etc.) können nach Beendigung des
Stipendiums Folgeanträge zu den regulären Fristen gestellt werden.
Antragsfristen: 30. Juni und 30. November
Stipendien künstlerische Forschung Zeit | Raum | Ressourcen
Künstlerische Forschung impliziert eine produktionsungebundene Auseinandersetzung mit Themen, Fragen und Konzepten jenseits einer unmittelbaren Verwertungslogik. Sie ermöglicht das Vordringen in unbekannte Wissensgebiete und die Aneignung anderer Perspektiven und Kompetenzen. So können Kunstschaffende u.a. die eigenen Arbeitsmethoden kritisch befragen, neue Methoden erschließen und diese gemeinsam mit anderen weiterentwickeln. Im Vordergrund stehen prozessorientierte Arbeitsweisen mit einer ergebnisunabhängigen eigenen Wertigkeit. Zur Sicherung der notwendigen finanziellen Ressourcen für ein solches Forschungsvorhaben bietet die Kunststiftung NRW daher ein neues Förderformat an: Vergeben werden bis zu fünf Stipendien mit einer Mindestlaufzeit von sechs Monaten, ausgezahlt in monatlichen Raten.
Ein besonderes Augenmerk der Fördertätigkeit liegt auf qualitativ hochwertigen, spartenübergreifenden und überörtlichen Projekten mit klarem Bezug zu und deutlicher Relevanz für Westfalen.
Antragsfristen: 28. Februar und 31. August
Neues Förderprogramm zu (Post)Kolonialiusmus
Initiator:innen kultureller Projekte aller kultureller Sparten in der Region Westfalen-Lippe, deren Vorhaben sich mit dem Thema "(Post)Kolonialismus" beschäftigen, können für den Durchführungszeitraum 2024 Anträge stellen.
Frist: 28. Februar 2023
Gefördert werden Projekte und Aktivitäten von gemeinnützigen Institutionen und Unternehmensformen, die ihren Sitz im Versorgungsgebiet der RheinEnergie haben. Vorausgesetzt die Projekte sind innovativ oder haben Modellcharakter. Eine Förderung von Einzelpersonen ist nicht möglich.
Antragsfristen: 28. Februar und 31. August
Die Stiftung Kunst und Kultur Münsterland verfolgt die Förderung und Bewahrung von Kunst und Kultur in der Region Münsterland. Die Projektförderung wird jährlich vergeben und soll dabei immer wieder andere Empfänger aus dem gesamten Münsterland berücksichtigen.
Antragsfrist: 30. September
Die Brost-Stiftung fördert im Ruhrgebiet wissensbasierte, konzeptionsstarke und zukunftsweisende Projekte in den Bereichen Kunst und Kultur, Jugend- und Altenhilfe, Volks- und Berufsbildung sowie mildtätige Maßnahmen.
Anträge können kontinuierlich eingereicht werden.
Die Stiftung der Sparda-Bank West fördert gemeinnützige Projekte und Institutionen aus den Bereichen Kunst, Kultur und Soziales innerhalb des Geschäftsgebiets der Bank in fast ganz Nordrhein-Westfalen.
Grundsätzlich müssen keine Fristen für die Einreichung von Förderanträgen beachtet werden, denn über die eingereichten Anträge wird das ganze Jahr in einem fortlaufenden Prozess entschieden.
Konzeptionsförderung
Die dreijährige Förderung
dient dazu, herausragende Ansätze der Darstellenden Künste bundesweit
hervorzuheben und einem größeren Publikum zugänglich zu machen.
Antragsfristen: pausiert derzeit. Weitere Informationen hier in Kürze.
Projektvorhaben
Gefördert werden Einzelprojekte und Produktionen, die sich vor allem mit gesellschaftlich relevanten Themen auseinandersetzen und auffallende künstlerisch-ästhetische Formate entwickeln.
Antragsfristen: pausiert derzeit. Weitere Informationen hier in Kürze.
Initialförderung
Gefördert werden bemerkenswerte künstlerische Impulse und experimentelle Recherchen oder neue Formen der Zusammenarbeit bereits in ihrer konzeptionellen Phase. Das umfasst Recherchen, Laboratorien, Erkundigungen oder andere Versuchsanordnungen zur Generierung von Inhalten zukünftiger Kunstproduktionen.
Antragsfristen: pausiert derzeit. Weitere Informationen hier in Kürze.
Sonderprogramme:
#TakeThat
Der Fonds Darstellende Künste legte im Rahmen von NEUSTART KULTUR – das von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) finanzierte Konjunkturpaket zu Erhalt und Stabilisierung der vielgestaltigen Freien Darstellenden Künste – das umfassende Maßnahmenpaket #TakeThat auf. Es umfasst
insgesamt 11 Programme, die sich an frei produzierende
Künstler:innen/-gruppen aller Sparten sowie Produktionsorte und
Festivals der Freien Szene in Deutschland richten. Momentan kann man nur noch die Rechercheförderung und Residenzförderung (nur BiP) beantragen
Antragsfrist abgelaufen.
Gastspiele in Deutschland
Das Goethe-Institut unterstützt Ensembles aus Entwicklungs- und Transformationsländern mit einem Zuschuss für Gastspiele in Deutschland.
Antragsfrist: Laufend möglichNPN-Koproduktionsförderung Tanz
Unterstützung nationaler und internationaler Koproduktionen im Bereich des zeitgenössischen Tanzes. Ziel ist es, die Mobilität, den Austausch und die Kooperation zwischen Künstler:innen, Veranstalter:innen und Produzent:innen zu unterstützen, sowie die Entstehung neuer zeitgenössischer Tanzproduktionen zu fördern.
Antragsfristen: 31. Januar (1. Vergabe) / 15. April (2. Vergabe nur unter Vorbehalt aufgrund begrenzter Mittel)
Impulsförderung
Im Rahmen der beiden nationalen Gastspielförderungen des NPN startet ein neues Impulsförderungsmodell, das bundesländerübergreifende Kooperationen unterstützt, um Entwicklungspotenziale in der Tanz- und Theaterszene zu ermöglichen. Es soll vor allem den Austausch zwischen Regionen fördern, in denen Strukturen zum qualitativen Erhalt der lokalen Szenen fehlen sowie lokale Künstler:innen und Veranstalter stärken. Förderbereiche sind: Residenzen, Austauschformate, Forschung und Veranstaltungen.
Antragsfrist: 1. März
TANZPAKT Stadt-Land-Bund richtet sich an etablierte Künstler:innen, Ensembles und Produktionsstrukturen mit internationaler Ausstrahlung. Darüber hinaus werden Institutionen adressiert, die national herausragende und innovative Entwicklungskonzepte erarbeiten. Ziel ist die Realisierung relevanter Projekte, die zur künstlerischen wie strukturellen Weiterentwicklung, Stärkung und Profilierung der Kunstform Tanz in Deutschland beitragen.
Aktuell keine Antragsfrist
Gastspiele in Deutschland
Das Geothe-Institut unterstützt Ensembles aus Entwicklungs- und Transformationsländern mit einem Zuschuss für Gastspiele in Deutschland.
Antragsfrist: Laufend möglich, bis zu zehn Wochen vor Reisebeginn
Nachwuchsförderung
Bewerben können sich junge Künstler:innen am Anfang ihrer Karriere. Voraussetzung ist die Einladung eines professionellen Veranstalters im Ausland. Gefördert werden Reise- und / oder Transportkosten.
Antragsfrist: Laufend möglich, bis zu zehn Wochen vor Reisebeginn
Rechercheaufenthalt im Ausland
Das Goethe-Institut fördert Rechercheaufenthalte von in Deutschland tätigen Künstler:innen, bei denen international ausgerichtete Projektvorhaben vorbereitet und Kontakte geknüpft werden können.
Antragsfrist: Laufend möglich, bis zu zehn Wochen vor Reisebeginn
Hospitationsprogramm für internationalen Nachwuchs
Jedes Jahr ermöglicht das Goethe-Institut und das Internationale Theaterinstitut (IT) jungen ausländischen Theatermacher:innen, Choreograf:innen einen Aufenthalt in Deutschland, um anschließend ihre Erfahrungen als Multiplikator:innen in der heimischen Theaterszene weiterzutragen.
Bewerbungen sind jederzeit möglich.
Internationaler Koproduktionsfonds
Gefördert werden kollaborative Arbeitsprozesse und innovative Produktionsweisen im internationalen Kulturaustausch, die die Entstehung neuer Netzwerke und Arbeitsformen in globalen Zusammenhängen unterstützen.
Antragsfrist: Der nächste Bewerbungsschluss steht noch nicht fest.
Deutsch-französischer Kulturfonds
Gefördert werden die deutsch-französische Zusammenarbeit mit kulturellen und künstlerischen Projekten in Drittländern. Das Auswärtige Amt betreut den Fonds in enger Abstimmung mit dem Goethe-Institut und dem Institut français.
Antragsfrist: 31. Oktober
Mentoring-Programm mit dem Prince Claus Fonds
Das Goethe-Institut fördert gemeinsam mit dem Prince Claus Fonds kulturelle und künstlerische Antworten auf Umweltveränderungen.
Der nächste Bewerbungsschluss steht noch nicht fest.
Mit dem neuen Stipendienprogramm BöcklerK fördert die Hans-Böckler-Stiftung Studierende von künstlerischen Studiengängen. Jährlich werden 15 Studierende im ersten und zweiten Studienjahr aus dem Bereich der bildenden, angewandten und darstellenden Künste sowie Musik neu in der Förderung aufgenommen. Die eingereichten Arbeitsproben werden von einer kundigen Auswahljury begutachtet und ausgewählte Kandidat:innen anschließend zu einem Auswahlgespräch nach Berlin eingeladen.
Antragsfrist für die erste Auswahlrunde: 1. Dezember
Allgemeine Projektförderung
Im Bereich Allgemeine Projektförderung können Kulturschaffende zwei Mal im Jahr Fördergelder für Projekte aus allen künstlerischen Sparten beantragen, für Bildende und Darstellende Kunst, Literatur, Musik, Tanz, Film, Fotografie, Architektur oder Neue Medien. Die Allgemeine Projektförderung der Kulturstiftung des Bundes zeichnet sich dadurch aus, dass sie nicht auf die Förderung einer bestimmten Sparte oder eines bestimmten Themas festgelegt ist. Es sind große, innovative Projekte im internationalen Kontext, die hier berücksichtigt werden können.
Antragsfrist: 31. Januar und 31. Juli
Voyager – Werkstatt für Kulturjournalismus
Im Programm Jupiter – Darstellende Künste für junges Publikum (externer Link, öffnet neues Fenster) können sich Journalistinnen und Journalisten bis zum 1. September 2023 für die Voyager–Werkstatt bewerben.
Zwischen November 2023 und März 2024 treffen sich die Teilnehmer:innen in drei mehrtägigen Stationen an Spielorten in München, Berlin und Dresden. Geleitet wird die Werkstatt von Dorte Lena Eilers, Christine Wahl und Patrick Wildermann.
PIK - Programm für inklusive Kunstpraxis
Das Programm „pik“ zielt auf die Verbesserung der Arbeitssituation von Künstlerinnen und Künstlern mit Behinderung: Kulturinstitutionen sollen darin bestärkt und weiter befähigt werden, inklusiv zu arbeiten und künstlerisches Personal mit Behinderungen einzustellen. Es besteht aus
drei Modulen, die sich jeweils an unterschiedliche Gruppen und Sparten
einer inklusiven Kulturszene in Deutschland richten: einem
bewerbungsoffenen Mentoring-Programm für Disabled Leadership,
einem Netzwerk für Darstellende Künste sowie einem Beratungsangebot
durch ein bundesweit agierendes Beratungsteam für Kultur und Inklusion,
das u.a. ein öffentliches Akademieprogramm für Kulturakteure entwickeln
wird und Ergebnisse aus dem Programm evaluiert und kommuniziert.
Die
einzelnen Förderangebote richten sich gleichermaßen an Menschen mit
körperlichen, psychischen und kognitiven Einschränkungen.
Ausschlaggebend ist die Selbstbezeichnung der Person.
Bis zum 15. September 2023 können sich Künstler:innen mit Behinderung für das Mentoring-Programm bewerben.
JUPITER - Darstellende Künste für junges Publikum
Das neue Förderprogramm hat zum Ziel, die professionelle Arbeit von Theatern für junges Publikum zu unterstützen und die Darstellenden Künste für Kinder und Jugendliche in drei Bereichen zu stärken: Künstler:innen im Bereich Produktion, Dozent:innen und Studierende im Bereich Ausbildung ud Journalist:innen im Bereich der Berichterstattung. Antragsberechtigt für eine Produktionsförderung sind Kinder- und Jugendtheater, Mehrspartentheater, Junge Tanzhäuser sowie Junge Opern mit eigener Spielstätte. Das Programm unterstützt Projekte ab der Spielzeit 2022/2023, läuft bis 2026 und hat ein Fördervolumen von insgesamt 3,7 Mio Euro.
Aktuell keine Antragsfrist.
TANZLAND - Fonds für Gastspielkooperationen
Die Gastspielförderung im Rahmen des Programms Tanzland ist einer der Bausteine im facettenreichen Engagement der Kulturstiftung des Bundes für den Tanz. Bei Tanzland geht es speziell darum, die Vielfalt des zeitgenössischen Tanzes, die sich in der Arbeit von mehr als 60 Ensembles an Stadt- und Staatstheatern sowie von freien Kompanien zeigt, auch jenseits der etablierten Tanzzentren zu präsentieren: mit Gastspielen von Tanzensembles in Gastspielhäusern außerhalb der Metropolen.
Aktuell keine Antragsfrist.
FONDS TURN2
Mit ihrem Fonds TURN – Fonds für künstlerische Kooperationen zwischen Deutschland und afrikanischen Ländern hat die Kulturstiftung des Bundes seit 2012 künstlerische Kooperationsprojekte mit dem afrikanischen Kontinent gefördert.
Der Fonds gewährt auf Antrag Fördermittel für künstlerische und kulturelle Projekte, die im Rahmen von transnationalen Kooperationen mit Partnern aus afrikanischen Ländern zustande kommen und eine öffentliche Sichtbarkeit und Wirkung in Deutschland haben. Die Projekte müssen mindestens einen afrikanischen Partner haben, können aber noch weitere internationale Partner einschließen. Die Projekte sollen auch Veranstaltungen in den jeweiligen afrikanischen Partnerländern vorsehen. Die Mindestfördersumme beträgt 50.000 Euro.
Aktuell keine Antragsfrist.
Zero – Klimaneutrale Kunst- und Kulturprojekte
Die Kulturstiftung des Bundes hat ein neues Förderprogramm mit dem Namen "Zero" zur Klimaneutralität bei Kulturprojekten aufgelegt und stellt bis 2025 insgesamt 4 Mio. Euro zur Verfügung. Kultureinrichtungen verschiedener Sparten können sich an dieser bundesweiten Nachhaltigkeitsinitiative beteiligen. Online-Beratungen für alle Interessierten werden angeboten.
Aktuell keine Antragsfrist.
Allgemeine Projektförderung
Gefördert werden zeitlich befristete Projekte, in denen neue Angebots- und Aktionsformen erprobt werden. Sie sollten Modellcharakter besitzen und beispielhaft sein für andere soziokulturelle Akteure und Einrichtungen.
Antragsfristen: 2. Mai / 2. November
U25 - Richtung: Junge Kulturinitiativen
Das Förderprogramm richtet sich an Jugendliche zwischen 18 und 25 Jahren, die eigene Projektideen im soziokulturellen Praxisfeld entwickeln und umsetzen möchten.
Antragsfristen: Anträge können zweimal im Jahr über das Online-Portal eingereicht werden. Die Zeiten sind jeweils zwischen dem 02.04.-02.05 und dem 02.10-02.11 des Jahres.
Jonge Kunst
Der Fonds Soziokultur (Bonn) und der Fonds voor Cultuurparticipatie (Utrecht) möchten die grenzüberschreitende Zusammenarbeit von deutschen und niederländischen Kulturinitiativen und Kultureinrichtungen fördern.
Aktuell keine Einreichungen möglich
Unterstützt wird vornehmlich der akademische und künstlerische Nachwuchs in Europa in Kooperationsprojekten, deren Partner sich aus mindestens drei Ländern beteiligen. Neben der erforderlichen künstlerischen, wissenschaftlichen bzw. pädagogischen Qualität muss der Projektantrag verdeutlichen, dass die beteiligten Einrichtungen eine gemeinsame finanzielle und inhaltliche Verantwortung übernehmen.
Programm: The art of bringing Europe together
Als europäische Kulturstiftung werden Projekte gesucht, die translokal konzipiert sind, bei denen also Partner:innen aus verschiedenen Ländern oder unterschiedlichen Regionen zusammenarbeiten. Projekte, die aus einer künstlerischen Perspektive über den eigenen Wirkungskreis hinausblicken, die neue, ungewöhnliche Allianzen eingehen und möglichst unterschiedliche Akteur:innen ansprechen und miteinander kooperieren lassen. Interssant sind Projekte im Schnittbereich von Kunst und Digitalisierung, die inklusive und partizipative Angebote entwickeln.
Aktuell werden keine Ausschreibungen angeboten, da die Förderprogramme überarbeitet werden. Stand: Mai 2022.
Gefördert werden Projekte, die deutsch-tschechische Themen aufgreifen und die Kultur beider Länder präsentieren. Idealerweise soll die Umsetzung mit einem Kooperationspartnern aus dem jeweiligen Nachbarland erfolgen.
Antragsfristen: 31. März / 30. Juni / 30. September / 31. Dezember
Der deutsch-französische Fonds Transfabrik für darstellende Künste fördert als Koproduktionspartner anteilig künstlerische Projekte und Kooperationen zwischen Frankreich und Deutschland; insbesondere in den Bereichen zeitgenössischer Tanz, zeitgenössisches Theater, zeitgenössischer Zirkus, Objekt-, Figuren- und Straßentheater. Der Fonds richtet sich an alle Akteure der darstellenden Künste: Kompanien, Theater, Spielstätten, Produktions- und Residenzhäuser, die ein künstlerisches Projekt mit deutschen und französischen Partnern haben.
Aktuell keine Antragsfrist.
In den Bespieltheatern der Mitgliedsstädte des Kultursekretariats Gütersloh können ausgewählte zeitgenössische Tanzproduktionen für ein Touring gefördert werden. Eine Projektgruppe wählt besondere Tanzproduktionen für mehrere Bühnengrößen aus. Informationen für Tanzschaffende zur Aufnahme in den Spielzeitkatalog.
Gefördert werden zeitgenössische Kunst- und Kulturprojekte aller Sparten mit bis zu 10.000 Euro für Einzelprojekte. Zentrales Auswahlkriterium ist hierbei die künstlerische Qualität. Der künstlerische Nachwuchs wird ebenso unterstützt wie bereits etablierte Akteur:innen.
Antragsfristen variieren von Jahr zu Jahr. In der Regel gibt es zwei Fristen.
Die Stiftung TANZ - Transitionszentrum Deutschland unterstützt Tänzer:innen nach Beendigung der aktiven tänzerischen Laufbahn sowie während des Übergangs in einen neuen Beruf (= Transition) ideell und materiell durch alle dazu geeigneten Maßnahmen.
Antragsfristen: 30. März / 30. Juni / 30. Oktober
Das vom theater wrede + initiierte Projekte flausen – young artists in residence vergibt Arbeitsstipendien an junge Künstler:innen. Es will jungen, professionellen Künstler:innen eine Laboratoriumsmöglichkeit geben, um frei von Aufführungs- und Ergebniszwängen über einen bestimmten Zeitraum ihren Stil erforschen und erproben zu können.
Bundesweite Förderungen
Call for Kunst (Freie Szene)
Kulturbüro Münsterland
Kulturbüro Rheinland-Pfalz
touring artists
Förderungen, Ausschreibungen und Residenzen
Art Jobs
Institut für Auslandsbeziehungen
Projekte mit Kindern und Jugendlichen
Kultur macht stark
siehe auch: Förderkompass Tanzvermittlung
Stiftungen
Bundesverband Deutscher Stiftungen
Europäische Förderungen
Creative Europe Desk Kultur
CulturEU (interaktives Online-Tool)
Europa fördert Kultur
INTERREG
Weltweite Förderungen
On the move
FAQ
Kulturbüro Münsterland: Fragen und Antworten zum Thema "Kulturförderung"
Ann Yacobi: Förderantrag bei Stiftungen – So schreibt ihr gelungene Förderanträge!
Antragsberatung im Einzel-Coaching
nrw landesbuero tanz: siehe tanz.büro, tanz.termin, tanz.sprechstunde, workspace.tanz und Individuelles Mentoring
NRW Landesbüro Freie Darstellende Künste: Einzelcoachings
Austausch in der Gruppe
nrw landesbuero tanz: siehe tanz.büro, workspace.tanz
NRW Landesbüro Freie Darstellende Künste: weiterkommen! - Das Qualifizierungsprogramm