Förderprogramme der Tanzvermittlung

Diese Auflistung führt Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten für Tanzvermittlung in NRW auf. Sollte eine Förderung fehlen, freuen wir uns über eine kurze Nachricht an nrw(at)landesbuerotanz.de.

NRW-Landesprogramme

Kultur und Schule
Das NRW-Programm fördert kulturelle Bildungsprojekte für Schüler:innen aller Schulformen. Antragsteller sind schulische Träger, Tanzschaffende könnten z. B. proaktiv Schulen mit ihrer Projektidee kontaktieren.

Antragsfrist: 31. März für das kommende Schuljahr
kultur-und-schule.de

JeKits
„Jedem Kind Instrumente, Tanzen, Singen“ fördert Kooperationen zwischen Schulträgern und außerschulischen Partnern wie Musik- oder Tanzschulen. Tanzvermittler:innen, die sich für das JeKits-Programm interessieren, kontaktieren Linda Müller.

Antragsfrist: keine, da kontinuierliches Programm
jekits.de

Kulturrucksack NRW
Macht Kindern und Jugendlichen zwischen 10 und 14 Jahren kulturelle außerschulische Angebote in vielen NRW-Kommunen und verschiedenen Standorten zugänglich. Tanzvermittler:innen können sich an Kulturrucksack-Beauftragte in ihren Kommunen wenden.

Antragsfrist: variiert je nach Kommune
kulturrucksack.nrw.de

Künstler:innen in die Kita
Zur Bewerbung aufgerufen sind Kindertagesstätten und Familienzentren in kommunaler oder freier Trägerschaft in Kooperation mit professionellen Künstler:innen und/oder Kultureinrichtungen. Tanzvermittler:innen können beispielsweise Tanzangebote für Kita-Kinder realisieren.

Antragsfrist: 15. Februar und 30. Juli 2024
mkw.nrw

Förderinstrumente mit regionalem Bezug in NRW

Kulturstrolche
Macht Grundschulkindern im Klassenverband ästhetische Erfahrungen in verschiedenen Kunstsparten in vielen Mitgliedsstädten der Kultursekretariate Gütersloh und Wuppertal zugänglich. Tanzvermittler:innen oder Tanzinstitutionen mit einer Projektidee können die jeweils in ihrem Ort aktiven Kulturstrolche-Projektleitungen, welche die Förderanträge stellen, kontaktieren.

Antragsfrist: variiert je nach Kommune
kulturstrolche.de

Projektfonds
Kulturelle Bildung Ruhr-Konferenz
Fördert künstlerische Projekte in Schulen im Ruhrgebiet. Anträge werden durch den Förderverein der Schule gestellt. Tanzschaffende mit einer Projektidee könnten z. B. proaktiv Schulen kontaktieren.

Aktuell können keine Anträge gestellt werden
schulministerium.nrw/projektfonds

LVR-Landschaftsverband und Landesjugendamt Rheinland
Unterstützt im Rahmen des Kinder- und Jugendförderplans NRW des MKFFI auch Tanzprojekte. Mögliche Förderschwerpunkte für Tanzvermittlungsprojekte: Teilhabe junger Menschen mit Zuwanderungserfahrung, mit Behinderung oder mit Benachteiligungslagen sowie Kulturelle Jugendarbeit. Antragsteller sind freie und öffentliche Träger in der Förderregion des LVR.

Antragsfrist: 10. Januar für das laufende Jahr
lvr.de

Dritte Orte
Stärkt Kultur und Begegnung im ländlichen Raum in NRW in 26 Kulturzentren. Wer prüfen möchte, wo sich beispielsweise ein Tanz-Workshop, ein Gastauftritt oder ein Teilhabeprojekt mit Bürger:innen realisieren ließe, findet in der Broschüre weiterführende Informationen und Kontakte.

Antragsfrist: keine Angabe
mkw.nrw/kultur/foerderungen/dritte-ort

Durchdrehen!
Mit „Durchdrehen!“ fördert das Kultursekretariat NRW Gütersloh zweijährig Tanzprojekte mit jungen Menschen ab der 5. Klasse in ihren Mitgliedstädten, sowie den Besuch bei Tanzvorstellungen und lädt alle Projekte zu einem gemeinsamen Tanzfestival ein. Tanzschaffende oder Mitgliedsstädte mit Interesse erhalten mehr Informationen über Karin Grummert.

Nächste Ausschreibung: 31. März 2024
kultursekretariat.de

(D)ein Ding
Mit der Förderreihe „(D)ein Ding“ fördert das Kultursekretariat NRW Gütersloh experimentelle künstlerische Formate für und mit Jugendliche(n) ab 14 Jahren in Höhe von bis zu 2.000 Euro. Angesprochen sind Gruppen, Ensembles, Vereine, kulturpädagogische und andere kommunale Einrichtungen aus den Mitgliedsstädten. Kontaktperson ist auch hier Karin Grummert.

Antragsfrist: 31. Januar
kultursekretariat.de

Vereine und Verbände

Bundesverband Soziokultur und Robert Bosch Stiftung
Das Programm „Allzeitorte. Gemeinsam mehr bewegen“ fördert Projekte zum Mehrwert von Demokratie und Gemeinschaft. Das Projekt muss aus drei Partner:innen aus den Bereichen politische oder sozio-kulturelle Bildung, soziokulturelles Zentrum oder Initiative und einem Alltags- oder Freizeitort, z. B. Tanz- oder Sportverein, Tanzschule oder Museum, bestehen und wendet sich an Teilnehmende zwischen 16 und 65 Jahren.

Antragsfrist: 10. März 2024
antrag.soziokultur.de

LAG Tanz
Fördert Tanzprojekte mit Kindern und Jugendlichen zwischen 6 und 21 Jahren (in Ausnahmefällen bis 26 Jahren) in Kultur- und Jugendeinrichtungen sowie außerunterrichtliche Angebote an Schulen. Antragsberechtigt sind Kulturschaffende und Institutionen in NRW.

Antragsfristen: 30. April und 31. Oktober
lag-tanz-nrw.de

LAG Soziokultur NRW
Fördert Projekte, die dem Grundsatz „Kultur von allen für alle“ folgen. Antragsberechtigt sind Kulturschaffende und Institutionen in NRW.
Antragsfrist: verschiedene Fristen
soziokultur-nrw.de

Fonds Soziokultur
Allgemeine Projektförderung
Gefördert werden zeitlich befristete Projekte mit Modellcharakter, in denen neue Angebots- und Aktionsformen erprobt werden.

Antragsfristen: 2. Mai und 2. November
fonds-soziokultur.de/allgemeine-projektfoerderung

U25-Richtung / Junge Kulturinitiativen
Das Förderprogramm richtet sich an Jugendliche zwischen 18 und 25 Jahren, die eigene Projektideen im soziokulturellen Praxisfeld entwickeln und umsetzen möchten.

Antragsfristen: 2. Mai und 2. November
fonds-soziokultur.de/u25-richtung-junge-kulturinitiativen

Jonge Kunst
Die Förderung richtet sich an deutsche und niederländische Kulturinitiativen und -einrichtungen, die Interesse daran haben mit und für junge Menschen im Alter zwischen 12 und 25 Jahren Kulturprojekte zu entwickeln.

Antragsfrist: 4. März
fonds-soziokultur.de/jonge-kunst

Kubia
Das Kompetenzzentrum für Kulturelle Bildung im Alter und Inklusion / kubia unterstützt zukunftsweisende künstlerische Projekte mit älteren Menschen, die bislang gar nicht oder wenig an Kultur teilhaben. Bewerben können sich Kulturschaffende sowie Institutionen aus NRW.

Antragsfrist jährlich: 30. September
ibk-kubia.de

Bundesweites Programm

Kultur macht stark
Mit dem Programm „Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung“ fördert das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) außerschulische Projekte für Kinder und Jugendliche zwischen drei und 18 Jahren, umgesetzt von lokalen Bündnissen mit mindestens drei Partnern aus Bildungs-, Kultur- oder Sozialbereich.
bmbf.de

Insgesamt gibt es 23 „Förderer". Das sind Verbände und Einrichtungen, die die Mittel des BMBF zur Förderung lokaler Angebote an die Antragsteller vor Ort weiterleiten. Die Bündnisse für Bildung beantragen Mittel bei einem der Förderer auf der Grundlage seines jeweiligen Konzeptes.

Förderer, die zur eigenen Projektidee passen, finden sich hier: kumasta.buendnisse-fuer-bildung.de

Wichtigster Förderer für Tanzprojekte: aktiontanz.de/chancetanz und zurbühne.de

Antragsfristen: 15. Januar, 30. April, 30. September

Förderstiftungen

Aktion Mensch
Aktion Mensch fördert freie, gemeinnützige Organisationen mit Sitz in Deutschland (keine Einzelpersonen). Das Projekt muss Menschen in Deutschland oder Osteuropa zugutekommen, und zwar Menschen mit Behinderung, Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen (bis 27 Jahren) und Menschen in sozialen Schwierigkeiten. Es soll Teilhabe und Inklusion vor Ort in einem der Lebensbereiche der Aktion Mensch, z. B. Bildung und Persönlichkeitsentwicklung ermöglichen.
aktion-mensch.de

Brost-Stiftung
Die Brost-Stiftung fördert im Ruhrgebiet wissensbasierte, konzeptionsstarke und zukunftsweisende Projekte in den Bereichen Kunst und Kultur, Jugend- und Altenhilfe, Volks- und Berufsbildung sowie mildtätige Maßnahmen.
broststiftung.ruhr

Bürgerstiftung Köln
Unterstützt Projekte u. a. im Bereich Bildung und Kultur mit Bezug zu den in Köln lebenden Menschen, die beantragenden Projektträger:innen müssen als gemeinnützig anerkannt sein.

Anträge fortlaufend möglich
buergerstiftung-koeln.de

Commerzbank Stiftung
Mit „Zukunftsgut“ sollen explizit Kulturinstitutionen gefördert werden, die den Stellenwert von Kulturvermittlung als teilhabeorientierte Kern- und Querschnittsfunktion stärken wollen. Bewerben können sich z. B. Theater, Museen mit innovativen Teilhabe- und Education-Konzepten.

Antragsfrist: 15. April 2024
commerzbank-stiftung.de

Deutsches Kinderhilfswerk
Im Themenfonds Kinderkultur fördert das Kinderhilfswerk Projekte aller Kultursparten, also auch Tanz, die sich mit Kinderrechten befassen und die Partizipation von Kindern und Jugendlichen von der Projektplanung bis zur Umsetzung stärken. Bewerben können sich Kinder und Jugendliche (mit Unterstützung einer volljährigen Person), Bürgerinitiativen, Vereine etc. bis zu einer Förderhöhe max. 10 000 Euro.

Antragsfristen: 31.03. und 30.09. eines Jahres
dkhw.de

GLS Treuhand e. V.
Engagiert sich für gemeinnützige Projekte in Bildung, Zivilgesellschaft, Kultur, Landwirtschaft, Grüne Energie und Entwicklung. Unter dem Dach des Vereins gruppieren sich eine Vielzahl von (Themen-)Stiftungen sowie über 160 Stiftungsfonds.

Anträge fortlaufend möglich
gls-treuhand.de

Imhoff-Stiftung
Die Stiftung fördert Projekte, die innerhalb der Stadt Köln initiiert und realisiert werden, antragsberechtigt sind steuerbegünstigte Körperschaften oder Körperschaften des öffentlichen Rechts (keine Einzelpersonen).

Antragsfrist: 23. September
imhoff-stiftung.de

Pill Mayer Stiftung
Der Förderpreis für interkulturellen Dialog würdigt herausragende, beispielhafte und nachhaltig wirkende interkulturelle Kulturprojekte für Kinder und/oder Jugendliche, die mit künstlerischen Ausdrucksformen den interkulturellen Dialog fördern. Gewünscht sind dabei alle künstlerischen Ausdrucksformen, bereits bewährte bzw. abgeschlossene Projekte sowie neue Konzepte.

Antragsfrist: 1. Juni
pillmayerstiftung.org

Playmobil Kinderstiftung
Die Stiftung fördert Projekte für Kinder und Jugendliche im Bereich Bildung, Bewegung, Gesundheit und Kreativität, u. a. um Zugänge zu Kunst und Kultur zu ermöglichen. Förderberechtigt sind anerkannte steuerbegünstigte Körperschaften oder juristische Personen des öffentlichen Rechts.

Anträge fortlaufend möglich
kinderstiftung-playmobil.de

PwC-Stiftung
Die Stiftung fördert bundesweit partizipative Projekte der ästhetischen Kulturbildung im Bereich der darstellenden und bildenden Kunst, der Musik und der Literatur sowie der Neuen Medien für Kinder und Jugendliche. Antragsberechtigt sind gemeinnützige Institutionen und Träger (keine Einzelpersonen).

Antragsfristen: 1. März und 1. September
pwc-stiftung.de

RheinEnergie Stiftung
Im Programmbereich „Kulturelle Bildung für Kinder und Jugend“ fördert die Stiftung Projekte und Aktivitäten von gemeinnützigen Institutionen und Unternehmensformen im Versorgungsgebiet der RheinEnergie (keine Einzelpersonen).

Antragsfristen: 28. Februar und 31. August
rheinenergiestiftung.de

RWE Foundation
Fördert Projekte für Chancengleichheit von Kindern und Jugendlichen sowie für Stärkung von internationaler sowie interkulturellen Verständigung junger Menschen. Voraussetzung ist eine langfristige Konzeption bis max. 3 Förderjahre. Antragsberechtigt sind gemeinnützige oder mildtätige Organisationen für Anteilsfinanzierungen.

Einreichfristen für Förderanträge bis 50.000,- Euro: 1. April + 1. Oktober
Einreichfrist für Förderanträge über 50.000,- Euro: 1. Juni + 1. Dezember
rwe-foundation.com

Walter Blüchert Stiftung
Mit dem Mitmach-Programm gut:gehen werden in verschiedenen Städten und Regionen von NRW Grundschulkinder der 2. bis 4. Klassen begleitet. Ziel ist es, mit Bewegung, Tanz, Schauspiel und Körpergefühl das Selbstbewusstsein, die Konzentrationsfähigkeit und die Resilienz der Kinder zu stärken.

Das Programm startet jeweils im September und Februar. Interessierte Tanzvermittler:innen oder Kommunen können sich bewerben. Kontakt: Aylin Giller
walter-bluechert-stiftung.de

Wettbewerbe und Preise

Kooperation.Konkret
Das Netzwerk Bildungspartner NRW zeichnet besonders überzeugende Kooperationen zwischen Schulen und außerschulischen Kulturpartner:innen aus. Eingereicht werden können sowohl langfristige Kooperationen als auch abgeschlossene Projekte oder zukünftige Projektideen. Pro Jahr werden 3 Kooperationen mit jeweils 1000 Euro prämiert.

Einreichfrist: Ende März jeden Jahres
bildungspartner.schulministerium.nrw.de

Makura - Das Portal für kulturelle Bildung
Die Plattform stellt viele bundesweite Ausschreibungen und Fördermöglichkeiten für Kulturelle Bildungsprojekte vor. Mit Filtermöglichkeiten für Bundesländer, Analysen, Medien und Poträts der Akteur:innen bündelt sie eine Menge Informationen.
makura.de

Mixed up
Der Wettbewerb zeichnet kreative Projekte und regelmäßige Angebote Kultureller Bildung für Kinder und Jugendliche aus, die durch ein Kooperationsteam oder in einem Netzwerk umgesetzt werden. Vergeben werden drei Preise à 5.000 Euro.

Aktuell können keine Anträge gestellt werden
bkj.de

Weitere Förderungen

Auf unserer Website finden sich im Förderkalender eine chronologische Auflistung der Antragsfristen, im Förderkompass sind die Institutionen aufgeführt, die Tanzprojekte in NRW und überregional finanzieren. In beiden Sammlungen sind auch Finanzierer der Tanzvermittlung aufgeführt. Sämtliche Angaben und Fristen sind ohne Gewähr!

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