Diese Auflistung führt Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten für Tanzvermittlung in NRW auf. Sollte eine Förderung fehlen, freuen wir uns über eine kurze Nachricht an nrw(at)landesbuerotanz.de.
Kultur und Schule
Das NRW-Programm fördert kulturelle Bildungsprojekte für Schüler:innen
aller Schulformen. Antragsteller sind schulische Träger, Tanzschaffende
könnten z. B. proaktiv Schulen mit ihrer Projektidee kontaktieren.
Antragsfrist: 31. März für das kommende Schuljahr
kultur-und-schule.de
JeKits
„Jedem Kind Instrumente, Tanzen, Singen“ fördert Kooperationen zwischen
Schulträgern und außerschulischen Partnern wie Musik- oder Tanzschulen.
Tanzvermittler:innen, die sich für das JeKits-Programm interessieren,
kontaktieren Linda Müller.
Antragsfrist: keine, da kontinuierliches Programm
jekits.de
Kulturrucksack NRW
Macht Kindern und Jugendlichen zwischen 10 und 14 Jahren kulturelle
außerschulische Angebote in vielen NRW-Kommunen und verschiedenen
Standorten zugänglich. Tanzvermittler:innen können sich an Kulturrucksack-Beauftragte in ihren Kommunen wenden.
Antragsfrist: variiert je nach Kommune
kulturrucksack.nrw.de
Künstler:innen in die Kita
Zur
Bewerbung aufgerufen sind Kindertagesstätten und Familienzentren in
kommunaler oder freier Trägerschaft in Kooperation mit professionellen
Künstler:innen und/oder Kultureinrichtungen. Tanzvermittler:innen können
beispielsweise Tanzangebote für Kita-Kinder realisieren.
Antragsfrist: 15. Februar und 30. Juli 2024
mkw.nrw
Kulturstrolche
Macht Grundschulkindern im Klassenverband ästhetische
Erfahrungen in verschiedenen Kunstsparten in vielen Mitgliedsstädten der
Kultursekretariate Gütersloh und Wuppertal zugänglich.
Tanzvermittler:innen oder Tanzinstitutionen mit einer Projektidee können
die jeweils in ihrem Ort aktiven Kulturstrolche-Projektleitungen, welche die Förderanträge stellen, kontaktieren.
Antragsfrist: variiert je nach Kommune
kulturstrolche.de
Projektfonds
Kulturelle Bildung Ruhr-Konferenz
Fördert künstlerische Projekte in Schulen im Ruhrgebiet.
Anträge werden durch den Förderverein der Schule gestellt.
Tanzschaffende mit einer Projektidee könnten z. B. proaktiv Schulen
kontaktieren.
Aktuell können keine Anträge gestellt werden
schulministerium.nrw/projektfonds
LVR-Landschaftsverband und Landesjugendamt Rheinland
Unterstützt im Rahmen des Kinder- und Jugendförderplans NRW des MKFFI
auch Tanzprojekte. Mögliche Förderschwerpunkte für
Tanzvermittlungsprojekte: Teilhabe junger Menschen mit
Zuwanderungserfahrung, mit Behinderung oder mit Benachteiligungslagen
sowie Kulturelle Jugendarbeit. Antragsteller sind freie und öffentliche
Träger in der Förderregion des LVR.
Antragsfrist: 10. Januar für das laufende Jahr
lvr.de
Dritte Orte
Stärkt Kultur und Begegnung im ländlichen Raum in NRW in 26
Kulturzentren. Wer prüfen möchte, wo sich beispielsweise ein
Tanz-Workshop, ein Gastauftritt oder ein Teilhabeprojekt mit
Bürger:innen realisieren ließe, findet in der Broschüre weiterführende Informationen und Kontakte.
Antragsfrist: keine Angabe
mkw.nrw/kultur/foerderungen/dritte-ort
Durchdrehen!
Mit „Durchdrehen!“ fördert das Kultursekretariat NRW Gütersloh
zweijährig Tanzprojekte mit jungen Menschen ab der 5. Klasse in ihren
Mitgliedstädten, sowie den Besuch bei Tanzvorstellungen und lädt alle
Projekte zu einem gemeinsamen Tanzfestival ein. Tanzschaffende oder
Mitgliedsstädte mit Interesse erhalten mehr Informationen über Karin Grummert.
Nächste Ausschreibung: 31. März 2024
kultursekretariat.de
(D)ein Ding
Mit
der Förderreihe „(D)ein Ding“ fördert das Kultursekretariat NRW
Gütersloh experimentelle künstlerische Formate für und mit
Jugendliche(n) ab 14 Jahren in Höhe von bis zu 2.000 Euro. Angesprochen
sind Gruppen, Ensembles, Vereine, kulturpädagogische und andere
kommunale Einrichtungen aus den Mitgliedsstädten. Kontaktperson ist auch
hier Karin Grummert.
Antragsfrist: 31. Januar
kultursekretariat.de
Bundesverband Soziokultur und Robert Bosch Stiftung
Das Programm „Allzeitorte. Gemeinsam mehr bewegen“ fördert Projekte zum
Mehrwert von Demokratie und Gemeinschaft. Das Projekt muss aus drei
Partner:innen aus den Bereichen politische oder sozio-kulturelle
Bildung, soziokulturelles Zentrum oder Initiative und einem Alltags-
oder Freizeitort, z. B. Tanz- oder Sportverein, Tanzschule oder Museum,
bestehen und wendet sich an Teilnehmende zwischen 16 und 65 Jahren.
Antragsfrist: 10. März 2024
antrag.soziokultur.de
LAG Tanz
Fördert Tanzprojekte mit Kindern und Jugendlichen zwischen 6 und 21
Jahren (in Ausnahmefällen bis 26 Jahren) in Kultur- und
Jugendeinrichtungen sowie außerunterrichtliche Angebote an Schulen.
Antragsberechtigt sind Kulturschaffende und Institutionen in NRW.
Antragsfristen: 30. April und 31. Oktober
lag-tanz-nrw.de
LAG Soziokultur NRW
Fördert Projekte, die dem Grundsatz „Kultur von allen für alle“
folgen. Antragsberechtigt sind Kulturschaffende und Institutionen in
NRW.
Antragsfrist: verschiedene Fristen
soziokultur-nrw.de
Fonds Soziokultur
Allgemeine Projektförderung
Gefördert werden zeitlich befristete Projekte mit Modellcharakter, in denen neue Angebots- und Aktionsformen erprobt werden.
Antragsfristen: 2. Mai und 2. November
fonds-soziokultur.de/allgemeine-projektfoerderung
U25-Richtung / Junge Kulturinitiativen
Das Förderprogramm richtet sich an Jugendliche zwischen 18 und 25
Jahren, die eigene Projektideen im soziokulturellen Praxisfeld
entwickeln und umsetzen möchten.
Antragsfristen: 2. Mai und 2. November
fonds-soziokultur.de/u25-richtung-junge-kulturinitiativen
Jonge Kunst
Die Förderung richtet sich an deutsche und niederländische
Kulturinitiativen und -einrichtungen, die Interesse daran haben mit und
für junge Menschen im Alter zwischen 12 und 25 Jahren Kulturprojekte zu
entwickeln.
Antragsfrist: 4. März
fonds-soziokultur.de/jonge-kunst
Kubia
Das Kompetenzzentrum für Kulturelle Bildung im Alter und Inklusion /
kubia unterstützt zukunftsweisende künstlerische Projekte mit älteren
Menschen, die bislang gar nicht oder wenig an Kultur teilhaben. Bewerben
können sich Kulturschaffende sowie Institutionen aus NRW.
Antragsfrist jährlich: 30. September
ibk-kubia.de
Kultur macht stark
Mit dem Programm „Kultur macht
stark. Bündnisse für Bildung“ fördert das Bundesministerium für Bildung
und Forschung (BMBF) außerschulische Projekte für Kinder und
Jugendliche zwischen drei und 18 Jahren, umgesetzt von lokalen
Bündnissen mit mindestens drei Partnern aus Bildungs-, Kultur- oder
Sozialbereich.
bmbf.de
Insgesamt gibt es 23 „Förderer". Das sind Verbände und Einrichtungen, die die Mittel des BMBF zur Förderung lokaler Angebote an die Antragsteller vor Ort weiterleiten. Die Bündnisse für Bildung beantragen Mittel bei einem der Förderer auf der Grundlage seines jeweiligen Konzeptes.
Förderer, die zur eigenen Projektidee passen, finden sich hier: kumasta.buendnisse-fuer-bildung.de
Wichtigster Förderer für Tanzprojekte: aktiontanz.de/chancetanz und zurbühne.de
Antragsfristen: 15. Januar, 30. April, 30. September
Aktion Mensch
Aktion Mensch fördert freie,
gemeinnützige Organisationen mit Sitz in Deutschland (keine
Einzelpersonen). Das Projekt muss Menschen in Deutschland oder Osteuropa
zugutekommen, und zwar Menschen mit Behinderung, Kindern, Jugendlichen
und jungen Erwachsenen (bis 27 Jahren) und Menschen in sozialen
Schwierigkeiten. Es soll Teilhabe und Inklusion vor Ort in einem der
Lebensbereiche der Aktion Mensch, z. B. Bildung und
Persönlichkeitsentwicklung ermöglichen.
aktion-mensch.de
Brost-Stiftung
Die Brost-Stiftung fördert im
Ruhrgebiet wissensbasierte, konzeptionsstarke und zukunftsweisende
Projekte in den Bereichen Kunst und Kultur, Jugend- und Altenhilfe,
Volks- und Berufsbildung sowie mildtätige Maßnahmen.
broststiftung.ruhr
Bürgerstiftung Köln
Unterstützt Projekte u. a. im
Bereich Bildung und Kultur mit Bezug zu den in Köln lebenden Menschen,
die beantragenden Projektträger:innen müssen als gemeinnützig anerkannt
sein.
Anträge fortlaufend möglich
buergerstiftung-koeln.de
Commerzbank Stiftung
Mit „Zukunftsgut“ sollen explizit Kulturinstitutionen gefördert werden,
die den Stellenwert von Kulturvermittlung als teilhabeorientierte Kern-
und Querschnittsfunktion stärken wollen. Bewerben können sich z. B.
Theater, Museen mit innovativen Teilhabe- und Education-Konzepten.
Antragsfrist: 15. April 2024
commerzbank-stiftung.de
Deutsches Kinderhilfswerk
Im Themenfonds Kinderkultur fördert das Kinderhilfswerk Projekte aller Kultursparten, also auch Tanz, die sich mit Kinderrechten befassen und die Partizipation von Kindern und Jugendlichen von der Projektplanung bis zur Umsetzung stärken. Bewerben können sich Kinder und Jugendliche (mit Unterstützung einer volljährigen Person), Bürgerinitiativen, Vereine etc. bis zu einer Förderhöhe max. 10 000 Euro.
Antragsfristen: 31.03. und 30.09. eines Jahres
dkhw.de
GLS Treuhand e. V.
Engagiert
sich für gemeinnützige Projekte in Bildung, Zivilgesellschaft, Kultur,
Landwirtschaft, Grüne Energie und Entwicklung. Unter dem Dach des
Vereins gruppieren sich eine Vielzahl von (Themen-)Stiftungen sowie über
160 Stiftungsfonds.
Anträge fortlaufend möglich
gls-treuhand.de
Imhoff-Stiftung
Die Stiftung fördert Projekte,
die innerhalb der Stadt Köln initiiert und realisiert werden,
antragsberechtigt sind steuerbegünstigte Körperschaften oder
Körperschaften des öffentlichen Rechts (keine Einzelpersonen).
Antragsfrist: 23. September
imhoff-stiftung.de
Pill Mayer Stiftung
Der Förderpreis für interkulturellen Dialog würdigt herausragende, beispielhafte und nachhaltig wirkende interkulturelle Kulturprojekte für Kinder und/oder Jugendliche, die mit künstlerischen Ausdrucksformen den interkulturellen Dialog fördern. Gewünscht sind dabei alle künstlerischen Ausdrucksformen, bereits bewährte bzw. abgeschlossene Projekte sowie neue Konzepte.
Antragsfrist: 1. Juni
pillmayerstiftung.org
Playmobil Kinderstiftung
Die Stiftung fördert
Projekte für Kinder und Jugendliche im Bereich Bildung, Bewegung,
Gesundheit und Kreativität, u. a. um Zugänge zu Kunst und Kultur zu
ermöglichen. Förderberechtigt sind anerkannte steuerbegünstigte
Körperschaften oder juristische Personen des öffentlichen Rechts.
Anträge fortlaufend möglich
kinderstiftung-playmobil.de
PwC-Stiftung
Die Stiftung fördert bundesweit
partizipative Projekte der ästhetischen Kulturbildung im Bereich der
darstellenden und bildenden Kunst, der Musik und der Literatur sowie der
Neuen Medien für Kinder und Jugendliche. Antragsberechtigt sind
gemeinnützige Institutionen und Träger (keine Einzelpersonen).
Antragsfristen: 1. März und 1. September
pwc-stiftung.de
RheinEnergie Stiftung
Im
Programmbereich „Kulturelle Bildung für Kinder und Jugend“ fördert die
Stiftung Projekte und Aktivitäten von gemeinnützigen Institutionen und
Unternehmensformen im Versorgungsgebiet der RheinEnergie (keine
Einzelpersonen).
Antragsfristen: 28. Februar und 31. August
rheinenergiestiftung.de
RWE Foundation
Fördert Projekte für Chancengleichheit von Kindern und Jugendlichen sowie für Stärkung von internationaler sowie interkulturellen Verständigung junger Menschen. Voraussetzung ist eine langfristige Konzeption bis max. 3 Förderjahre. Antragsberechtigt sind gemeinnützige oder mildtätige Organisationen für Anteilsfinanzierungen.
Einreichfristen für Förderanträge bis 50.000,- Euro: 1. April + 1. Oktober
Einreichfrist für Förderanträge über 50.000,- Euro: 1. Juni + 1. Dezember
rwe-foundation.com
Walter Blüchert Stiftung
Mit dem Mitmach-Programm gut:gehen werden in verschiedenen Städten und Regionen von NRW Grundschulkinder der 2. bis 4. Klassen begleitet. Ziel ist es, mit Bewegung, Tanz, Schauspiel und Körpergefühl das Selbstbewusstsein, die Konzentrationsfähigkeit und die Resilienz der Kinder zu stärken.
Das Programm startet jeweils im September und Februar. Interessierte Tanzvermittler:innen oder Kommunen können sich bewerben. Kontakt: Aylin Giller
walter-bluechert-stiftung.de
Kooperation.Konkret
Das Netzwerk Bildungspartner NRW zeichnet besonders überzeugende Kooperationen zwischen Schulen und außerschulischen Kulturpartner:innen aus. Eingereicht werden können sowohl langfristige Kooperationen als auch abgeschlossene Projekte oder zukünftige Projektideen. Pro Jahr werden 3 Kooperationen mit jeweils 1000 Euro prämiert.
Einreichfrist: Ende März jeden Jahres
bildungspartner.schulministerium.nrw.de
Makura - Das Portal für kulturelle Bildung
Die Plattform stellt viele bundesweite Ausschreibungen und Fördermöglichkeiten für Kulturelle Bildungsprojekte vor. Mit Filtermöglichkeiten für Bundesländer, Analysen, Medien und Poträts der Akteur:innen bündelt sie eine Menge Informationen.
makura.de
Mixed up
Der Wettbewerb zeichnet kreative Projekte und regelmäßige Angebote
Kultureller Bildung für Kinder und Jugendliche aus, die durch ein
Kooperationsteam oder in einem Netzwerk umgesetzt werden. Vergeben
werden drei Preise à 5.000 Euro.
Aktuell können keine Anträge gestellt werden
bkj.de
Auf unserer Website finden sich im Förderkalender eine chronologische Auflistung der Antragsfristen, im Förderkompass sind die Institutionen aufgeführt, die Tanzprojekte in NRW und überregional finanzieren. In beiden Sammlungen sind auch Finanzierer der Tanzvermittlung aufgeführt. Sämtliche Angaben und Fristen sind ohne Gewähr!