Sonderprogramm #Gastspiel NRW 2022
NRW guest performance funding dance and theater- special funding programme 2022
NRW guest performance funding dance and theater- special funding programme 2022
Das nrw landesbuero tanz fördert mit Mitteln des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen in einem Sonderförderprogramm zur Bewältigung der Folgen der Covid-19-Pandemie Gastspiele von Projekten der professionellen Freien Darstellenden Künste. Ziel ist es, neben der akut notwendigen Unterstützung in sowie nach der Krise zusätzlich einen nachhaltigen Auf- und Ausbau von Gastspielstrukturen und neuen Veranstalternetzwerken, insbesondere im ländlichen Raum, zu befördern. Aus dem Kulturstärkungsfonds stehen hierfür 500.000 Euro im Haushaltsjahr 2022 zur Verfügung. Das Programm ist eine Kooperation mit dem NRW Landesbüro Freie Darstellende Künste.
Gefördert werden bis zu vier Vorstellungen im Rahmen eines Gastspiels - innerhalb und außerhalb des Heimatortes in NRW - von professionellen freischaffenden Künstler:innen, Ensembles, Kollektiven im Bereich Freie Darstellende Künste, die ihren Arbeits- und Lebensmittelpunkt in Nordrhein-Westfalen haben und ihre bestehenden Produktionen in Nordrhein-Westfalen präsentieren wollen.
Antragsberechtigt sind:
- Selbstständige professionelle Künstler:innen und Ensembles im Bereich Freie Darstellende Künste, die in NRW leben und arbeiten
- Theater, Soziokulturelle Zentren, Bespieltheater und sonstige Institutionen (u.a. „Dritte Orte – Häuser für Kultur und Begegnung im ländlichen Raum“), die für und mit der freien Szene in NRW arbeiten.
Antragsfrist: Ab sofort und fortlaufend für Gastspiele von Mai - Dezember 2022, jedoch bis spätestens 15.11.2022
Antragsverfahren:
Anträge per Post beim nrw landesbuero tanz
eingehen:
Anträge, die per E-Mail eingesendet werden, werden nicht berücksichtigt. Es gilt das Datum des Poststempels.
Das nrw landesbuero tanz und das NRW Landesbüro Freie Darstellende Künste entscheiden gemeinsam nach dem Prinzip First come – first serve.
Die Auszahlung der Förderung erfolgt durch das nrw landesbuero tanz nachdem die Antragsteller:innen den Nachweis der durchgeführten Veranstaltung erbracht haben. (siehe Verwendungsnachweis)
Antragsunterlagen:
- ausgefülltes unterschriebenes Antragsformular (als download verfügbar)
- ausgefüllte Vorlage Kosten- und Finanzierungsplan (als download verfügbar) Bitte achten Sie auf einen ausgeglichenen KFP (Gesamteinnahmen und Gesamtfinanzierung)
- Nachweis, dass die Produktion mit öffentlichen Mitteln gefördert wurde
- Kopie des Vorstellungs-/Gastspielvertrages oder einer Absichtserklärung des Spielortes mit allen vertragsrelevanten Daten.
Weitere Infos: Hinweise zur Antragstellung und zum Verwendungsnachweis
Fördergrundsätze Sonderprogramm #Gastspiel NRW 2022
Hinweise zur Antragstellung und zum Verwendungsnachweis
Antragsformular auf Förderung im Sonderprogramm #Gastspiel NRW 2022
Vorlage Kosten- und Finanzierungsplan des Sonderprogramms #Gastspiel NRW 2022
Verwendungsnachweis 2022
Vorlage zahlenmäßiger Nachweis 2022
Fragebogen für Veranstalter:innen 2022
Logos
nrw landesbuero tanz
NRW Landesbüro Freie Darstellende Künste
Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen
nrw landesbuero tanz
Im MediaPark 7
50670 Köln
Astrid Lutz / Heike Lehmke
Telefon: 0221 888 95 393 / 399
E-Mail: gastspiel(at)landesbuerotanz.de